Minijob Elektroinstallation
- Arbeitszeit Teilzeit
Beschreibung
Stellenbezeichnung: Unterstützung bei der Elektroinstallation (Minijob)
Arbeitsort: ganz Gotha
Wir suchen eine zuverlässige und handwerklich geschickte Person, gerne auch Rentner, um unser Team bei der Elektroinstallation zu unterstützen. Als Minijobber/in übernehmen Sie Teile der Elektroinstallation und schließen die Bauteile nach Anweisung an.
Aufgaben:
• Unterstützung bei der Verlegung von elektrischen Leitungen und Kabeln
• Mithilfe bei der Installation von elektrischen Geräten und Komponenten
• Unterstützung bei der Durchführung von Messungen und Tests an elektrischen Anlagen
• Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und Vorschriften
• Mitarbeit bei allgemeinen handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Elektroinstallation
Anforderungen:
• Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
• Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
• Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche
• Grundlegende Kenntnisse im Bereich Elektroinstallation
• Englischkenntnisse von Vorteil.
Arbeitszeit und Vergütung:
• Stunden nach Absprache, im Rahmen eines Minijobs
• Vergütung entsprechend der geltenden Minijob-Regelungen
Wenn Sie Interesse an dieser Position haben und Teil unseres Teams werden möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 03621-8820131
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stegmaier Solar GmbH
I. GELTUNGSBEREICH
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz
AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerks-
betrieb Stegmaier Solar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Benjamin Stegmaier,
Kindleber Straße 45, 99867 Gotha, Telefon, 017621064632, Mail info@stegmaier-solar.de (im
Folgenden kurz Stegmaier Solar GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des
Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall
belehren wir Sie hierüber gesondert.
Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Stegmaier Solar GmbH, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine
andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem
Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das
Angebot gegenüber der Stegmaier Solar GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der
Stegmaier Solar GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der,
auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Stegmaier Solar
GmbH kommt der Vertrag zwischen der Stegmaier Solar GmbH und dem Kunden zu Stande,
spätestens aber mit Lieferung der Ware.
1.2. Angebote der Stegmaier Solar GmbH gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Ange-
bot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist deutsch
2. Lieferung
Stegmaier Solar GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist
der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung
durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 80% der Auftragssumme als Anzahlung auf
die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Stegmaier Solar GmbH stellt dem Kunden gegenüber
hierzu eine gesonderte Rechnung.)
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Stegmaier Solar
GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Stegmaier Solar GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher
Stegmaier Solar GmbH gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an
Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Stegmaier Solar GmbH
erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass
hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf
den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Stegmaier Solar GmbH, die Vorbehaltsware
nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im
Interesse der Stegmaier Solar GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen
oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde, die Stegmaier Solar GmbH unverzüglich zu
benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
einschließlich aller Nebenrechten bereits
jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Stegmaier Solar GmbH ab, die diese Abtretung
annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der
Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Stegmaier
Solar GmbH abgetretenen Forderungen selbst
einzuziehen;
er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Stegmaier Solar GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem
betreffenden Abnehmer bekannt zu machen
und Stegmaier Solar GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen
und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Stegmaier Solar GmbH wird die ihr zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von
Stegmaier Solar GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Stegmaier Solar GmbH über die Art der Nacherfüllung und
es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der
mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch
nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Stegmaier Solar
GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.
Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Stegmaier Solar GmbH dem Kunden
nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren
hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regel-
mäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von
Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der
Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Stegmaier Solar GmbH nur auf ausdrückliche
Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet
wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem
Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht
durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und
nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen,
werden wir den Vertragspartner unverzüglich
hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen
und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen
Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils
gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages aus-
geführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im
Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die
bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten,
einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den
entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die
Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Stegmaier Solar GmbH zu vertreten hat. Nach der
Kündigung legt die Stegmaier Solar GmbH Rechnung und erstellt
hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden
zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Stegmaier Solar GmbH kann bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der
Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses
auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle
sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Stegmaier Solar GmbH nach
Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht
verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von Stegmaier Solar GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf
Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde
etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der Stegmaier Solar GmbH nicht zu vertretener
betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen,
Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer
Gewalt und
Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener
Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme
nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf
von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel
hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
geltend zu machen.
8. erweitertes Pfandrecht
8.1. Stegmaier Solar GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an
dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten
Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Stegmaier Solar GmbH unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Stegmaier Solar GmbH Instandsetzungs- oder
Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung
von der Stegmaier Solar GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der
Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse
hinzuweisen. Diese lautet: info@Stegmaier-Solar.de
Stegmaier Solar GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Stegmaier Solar GmbH und einem Verbraucher-
Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen
unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden
grundsätzlich
die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
3. Die Stegmaier Solar GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Stegmaier Solar GmbH vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt
gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008
(„Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende
Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Stegmaier Solar GmbH ihre berufliche oder
gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche
Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses
Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich
dieser Tätigkeit fällt.