Minibagger 1t zu vermieten
70 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Guten Tag,
ich biete einen HZC 1-Tonner Minibagger zur Vermietung an,
(auch spontan bei Verfügbarkeit).
Dieses Angebot ist
aus Riesenbeck (48477)
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➡️ 1-3 Miettage = 70€ pro Tag
➡️ 4-5 Miettage = 60€ pro Tag
➡️ 6-10 Miettage = 50 € pro Tag
➡️ Monatsmiete möglich
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➡️ Abholung(15€ Miete pro Tag Anhänger) oder Lieferung nach Absprache möglich!
➡️ Gültigen Personalausweis
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➡️ Technische Daten:
Koop Dieselmotor 12 PS/ 8,8 KW mit Hydrauliköl-Kühler
Abmessungen: 255cm x 90-110cm x 261cm (LxBxH)
Fahrwerk Hydraulisch Weitenverstellbar
Schwenkbarer Baggerarm (Knickmatik 120°)
Grabkraft: 5,5 kN, Hebekraft: Bis zu 150 Kg
Gewicht: 920 Kg
➡️ Bitte achten Sie selber auf Feiertage und Regentage.
-> Sollte die Reinigung von uns gemacht werden berechnen wir 35€.
-> Vollgetankt zurück pro Liter von uns getankt 2,50€
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Bei Fragen oder Interesse gerne melden :)
Liebe Grüße aus Riesenbeck
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Gemäß §19 des UStG wird als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet
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Rechtliche Angaben
Louisa van Lay
48477 Hörstel
Nachtigallenweg 48
Maschinenvermietung.van-Lay@gmx.de
015782689925
Steuer Nr : 327/5722/3987
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen , der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend ,gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung