Mietservice-Rheine Umzugskisten/Umzugskartons
15 €
Beschreibung
►►►Herzlich Willkommen beim Mietservice-Rheine◄◄◄
Bei uns können Sie sich für Ihren Umzug entsprechende
Umzugskisten anmieten. Alle Kisten sind mit Deckel ausgeführt,
so das Sie ihr Hab und Gut sicher transportieren können.
♻️ Nachhaltig Umziehen ♻️
►Varianten◄
L600xB400xH320
L600xB400xH420
►Miet-Konditionen-Woche Variante 320◄
✳️min. 10 Kisten = 15,-€
✳️je weitere Kiste 1,-€
✳️je Rollwagen = 10,-€
►Miet-Konditionen-Woche Variante 420◄
✳️min. 10 Kisten = 18,-€
✳️je weitere Kiste 1,-€
✳️je Rollwagen = 10,-€
►Zahlungsmöglichkeiten◄
✅EC
✅Master
✅Visa
✅PayPal
☑️Rechnung n. Vereinbarung
✍️ Reservierung auf vorherige Anmeldung möglich
✍️ Anlieferung auf Anfrage
✌️ Unsere Anzeigen werden regelmäßig neu eingestellt daher können Sie uns gerne bei Ebay Kleinanzeigen folgen.
Für allen Kunden gilt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokument sowie ggf. Aufenthaltsnachweis spätestens bei Abholung.
Höhere Mengenbedarf sind anzufragen, Lieferung möglich, Grob verschmutzte Kisten werden zusätzlich mit mindesten 7,-€* belastet.
(Alle Preise sind inkl. MwSt. und auf der Rechnung separat ausgewiesen)
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Robert Lange - Mietservice-Rheine
Franz-August-Kümpers-Str. 22
48429 Rheine
Kontakt
info@mietservice-rheine.de
www.mietservice-rheine.de
T: +4917673584311 (auch per WhatsApp)
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 - 20.00Uhr
Sa. 08.00 - 16.00Uhr
So. nur nach Vereinbarung
Die Rücknahme von Mietgeräten erfolgt grundsätzlich zu den regulären Öffnungszeiten, Ausnahmen nur nach Vereinbarung.
--> unsere AGB's https://www.mietservice-rheine.de/agb-s
Steuerangaben
§27a USt.-IdNr.: DE297839441
Steuer-IdNr.: 311/5119/2985
Online-Streitbeilegung gem. §§ Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).