MIETE: Pioneer DJC-STS1 - Ständer für Controller oder Laptop
6 €
Nur AbholungBeschreibung
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Pioneer DJC-STS1 – Hochwertiger Ständer für Controller oder Laptop
Der Pioneer DJC-STS1 ist ein stabiler, höhenverstellbarer Ständer für dein DJ-Setup. Perfekt geeignet für Add-on-Controller wie den DDJ-XP2 oder als Laptopständer bei Events, Livestreams oder Studio-Produktionen. Durch die robuste Stahlkonstruktion und die rutschfesten Auflagen steht dein Equipment sicher – ob im Club, beim Gig oder unterwegs.
So viel kostet’s:
Tagesmiete: 6,00 € (24 Stunden)
Wochenendtarif: 9,00 € (Fr 12:00 Uhr – Mo 12:00 Uhr)
Eine volle Woche: 15,00 € (7 Tage)
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Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist natürlich dabei.
Was mitkommt:
1x Pioneer DJC-STS1 Laptop-/Controller-Ständer
Extras gefällig?
- DDJ-XP2 Add-on-Controller
- DJ-Contoller
Wo du’s findest:
82205 Gilching oder 86937 Scheuring
Beide Standorte mit genügend Parkplätzen vor Ort
Alle Facts auf einen Blick:
Top-Features:
- Passend für DDJ-XP2, RMX-1000, Laptops oder ähnliche Geräte
- 6-fach höhenverstellbar (235–310 mm)
- Robuste Stahlkonstruktion mit Gummiauflagen
- Stabiler Stand durch große Bodenplatte
Tech Specs:
- Maße Trägerplatte: 340 x 240 mm
- Maße Bodenplatte: 260 x 240 mm
- Höhe (einstellbar): 235 / 250 / 265 / 280 / 295 / 310 mm
- Gewicht: ca. 3,7 kg
- Maße (zusammengeklappt): 340 x 357,3 x 97 mm
Einsatzideen:
- DJ-Setups mit Add-on-Controllern oder Laptop
- Events
- Präsentationen
➡ Buche jetzt den DJC-STS1 und optimiere dein Setup mit professionellem Komfort und sicherem Halt!
Produktabbildungen © Pioneer DJ/AlphaTheta. Die Darstellung dient ausschließlich zur Veranschaulichung des angebotenen Mietgeräts.
Hinweis gemäß § 8 Abs. 4 UWG:
Sollten Inhalt oder Aufmachung dieses Inserats Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, berechtigte Ansprüche unverzüglich zu prüfen und ggf. zu entfernen, ohne dass eine anwaltliche Abmahnung erforderlich ist.
Rechtliche Angaben
SOUND + STYLE
Inhaber: Sebastian Siebert
Rudolf-Diesel-Str. 5A
82205 Gilching
Deutschland
Telefon: 0160-91151184
E-Mail: hey@sound-style.com
Verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV: Sebastian Siebert
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Grundlagen
A.1 Vertragsinhalt
Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sound + Style, Inhaber Sebastian Siebert (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
A.2 Preise
Alle Preise sind Listenpreise pro Mieteinheit und verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt je nach Mietdauer und Menge der Mietgegenstände. Individuelle Preisvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht. Der bindende Mietpreis ist erst im Angebot aufgeführt.
A.3 Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag (24 Stunden). Auf dem Mietvertrag und/oder dem Angebot wird die Dauer festgehalten. Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, insbesondere bei vorsätzlicher Beschädigung, unerlaubter Weitergabe oder vertragswidriger Nutzung.
A.4 Sperrfrist
Angefragte Technik ist nach Übersendung des Mietvertrags oder Angebots für eine Zeit von 24 Stunden für den Mieter reserviert. Diese Zeit bezeichnen wir als Sperrfrist. Der Mieter erhält automatisch ein Vormietrecht. Nach 24 Stunden ohne schriftliche Bestätigung wird die Technik wieder frei disponiert. Bei paralleler Anfrage eines weiteren Mieters während der Sperrfrist wird der Erstinteressent informiert. Macht dieser kein Gebrauch von seinem Vormietrecht, kann der neue Mieter den Zuschlag erhalten.
A.5 Berechtigung zum Vertragsabschluss
Der Mietende muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Zum Vertragsabschluss ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Bei ausländischen Mitbürgern ohne deutschen Pass zusätzlich eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Meldebescheinigung. Die Ausweisdaten dienen ausschließlich der Identitätsprüfung. Eine Speicherung erfolgt nur, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO vorliegt, z. B. bei Schadensfällen oder Verdacht auf Missbrauch.
B. Vertrag & Zahlung
B.1 Zahlung des Mietbetrags
Der gesamte Betrag, der auf dem Mietvertrag schriftlich festgehalten wird, ist bei Abholung oder per Vorauskasse zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, kann die Herausgabe der Mietgegenstände verweigert werden. Zusätzlich kann eine Kaution in angemessener Höhe verlangt werden, welche bei schadenfreier Rückgabe vollständig erstattet wird. Die Kaution beschränkt nicht die Haftung des Mieters. Bei Lieferung mit Personal ist der Mietbetrag vorab oder bei Anlieferung vollständig zu begleichen.
B.2 Stornierung des Mietvertrags
Bei einer Stornierung eines bereits bestätigten Mietvertrags durch den Mieter fallen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – folgende pauschale Entschädigungen an, sofern der Mieter keinen geringeren Schaden nachweist:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
– 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietbetrags
– 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietbetrags
– weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietbetrags
Unabhängig davon können zusätzlich entstandene Vorbereitungskosten sowie speziell bestelltes oder individuell angefertigtes Mietmaterial berechnet werden.
B.3 Untervermietung
Dem Mieter ist es untersagt, gemietete Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten. Dies gilt auch für die Abtretung des Vertrages an Dritte. Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte – etwa im Rahmen einer Veranstaltung durch weitere Personen wie DJs, Techniker oder Künstler – ist zulässig, sofern diese im organisatorischen Einflussbereich des Mieters stehen.
Der Mieter bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner und haftet uneingeschränkt für sämtliche durch Dritte verursachte Schäden, Verluste oder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Mietgegenständen.
C. Übergabe, Rückgabe & Fristen
C.1 Übergabe
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt zu den regulären Geschäftszeiten des Vermieters. Abweichungen (z. B. vor 10:00 Uhr, nach 18:00 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen) sind nur nach vorheriger Absprache möglich und können mit einem Serviceaufschlag verbunden sein. Die Höhe wird im Vorfeld vereinbart.
Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Mietgegenstände durch gleichwertige Geräte zu ersetzen, sofern dies dem Mieter zumutbar ist und der vereinbarte Nutzungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
C.2 Zustand der Mietgegenstände
Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in geprüftem, sauberem und voll funktionsfähigem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte bei Übergabe oder unmittelbar nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind dem Vermieter spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige später, kann der Vermieter eine Haftung für anfängliche Mängel ausschließen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Verdeckte Mängel, die bei normaler Nutzung zunächst nicht erkennbar sind, sind ebenfalls unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
C.3 Rückgabe
Die Mietgegenstände sind in gereinigtem, vollständigem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, notwendige Reinigungsleistungen dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Rückgabe erfolgt spätestens am letzten vereinbarten Miettag. Der Rückgabetermin wird bei Übergabe gemeinsam festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Wird das Material vorzeitig zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn die Mietgegenstände vollständig an eine vom Vermieter autorisierte Person oder an die ausdrücklich vereinbarte Rückgabestelle übergeben wurden. Eine bloße Abstellung am Lager oder die Übergabe an Dritte ohne Legitimation gilt nicht als ordnungsgemäße Rückgabe und begründet weiterhin die Verantwortung des Mieters.
Nach Rückgabe prüft der Vermieter das Equipment innerhalb von sieben Kalendertagen auf Vollständigkeit und Schäden. Festgestellte Mängel, die dem Mieter zugeordnet werden können, werden nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei der Rückgabe dürfen an den Mietgegenständen keine Sperren bestehen, die eine Nutzung durch Dritte verhindern – etwa durch aktivierten Passwortschutz, biometrische Sperren, Gerätekopplung oder Accountbindung (z. B. iCloud, Google-Konto, Benutzerprofile). Der Mieter ist verpflichtet, solche Sperren vor Rückgabe vollständig zu entfernen. Erfolgt dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters entsperren oder zurücksetzen zu lassen.
C.4 Verspätung
Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten, verlängert sich die Mietdauer automatisch um die jeweilige Verzugszeit. Für jeden weiteren begonnenen Kalendertag wird der reguläre Tagesmietpreis gemäß aktueller Preisliste fällig. Die Pflicht zur Rückgabe bleibt davon unberührt.
Sofern durch die verspätete Rückgabe eine unmittelbar anschließende Vermietung oder eine Eigenverwendung durch den Vermieter beeinträchtigt wird, haftet der Mieter für sämtliche daraus resultierenden Verzögerungs- oder Ersatzkosten, sofern ihn ein Verschulden trifft. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
Hinweis zu Folgevermietungen:
Der Vermieter ist bemüht, alle Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Sollte die rechtzeitige Rückgabe durch einen Vormieter ausbleiben, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Verzögerungen bei der Bereitstellung oder Nutzungsausfälle beim Folgemieter, sofern ihn daran kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft. In diesem Fall wird der betroffene Mieter unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
D. Nutzung & Pflichten
D.1 Gebrauch der Mietgegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Hinweise des Vermieters zu verwenden. Jegliche Änderungen, Umbauten oder Manipulationen an der Mietsache sind untersagt.
Die mitgelieferten Betriebsanleitungen sowie die Wartungs-, Pflege- und Sicherheitshinweise des Herstellers und des Vermieters sind zu beachten. Der Mieter bestätigt, dass er oder eine von ihm beauftragte Person mit dem sachgerechten Umgang vertraut ist oder sich vor der Nutzung entsprechend informiert.
Die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur, insbesondere einer ausreichend dimensionierten Stromversorgung und eines sicheren Einsatzumfelds, obliegt dem Mieter. Schäden an der Infrastruktur des Veranstaltungsorts, die durch Überlastung oder unsachgemäßen Anschluss entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Geräte aufgrund ungeeigneter örtlicher Bedingungen oder unzureichender Stromversorgung berechtigen nicht zur Mietminderung oder zur außerordentlichen Kündigung.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Ort des Einsatzes der Mietgegenstände vorab zu informieren, insbesondere bei außergewöhnlichen Anwendungen, Open-Air-Veranstaltungen, erhöhter Gefährdung oder bei einem geplanten Einsatz im Ausland.
Bei Auslandseinsätzen ist der Mieter verpflichtet, die Funktion und Unversehrtheit der Mietgegenstände unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, kann der Vermieter eine Haftung für anfängliche Mängel ausschließen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten oder Einschränkungen, die sich aus Auslandseinsätzen, Transportverzögerungen, Zollauflagen oder fehlender Infrastruktur ergeben.
D.2 Versicherung und Sorgfaltspflicht
Der Vermieter übernimmt keine Versicherung der Mietgegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Diebstahl, mutwillige Beschädigung, Feuer-, Wasser- und Elementarschäden zu sichern.
Eine geeignete Versicherung wird insbesondere bei hochwertigen Geräten empfohlen. Bei Mietgegenständen mit einem Einzel- oder Gesamtwert ab 2.000 € kann der Vermieter vor Übergabe einen schriftlichen Versicherungsnachweis verlangen.
D.3 Genehmigungen und behördliche Auflagen
Der Mieter ist verpflichtet, alle für den Einsatz der Mietgegenstände erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich – Veranstaltungsgenehmigungen, GEMA-Anmeldungen, Drehgenehmigungen, Aufbaugenehmigungen oder Flugerlaubnisse bei Drohnentechnik.
Darüber hinaus hat der Mieter alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände stehen. Dies umfasst insbesondere bau-, veranstaltungs-, sicherheits-, ordnungs-, umwelt-, lärm- und denkmalschutzrechtliche Vorgaben.
Bei der Nutzung von Beschallungstechnik ist auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen und geltende Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten. Kommt es durch die Nutzung zu behördlichen Maßnahmen, Einschränkungen oder Beschwerden, liegt die Verantwortung hierfür beim Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für solche Störungen oder deren Folgen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen gegen gesetzliche Auflagen oder behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände entstehen, sofern keine individuelle schriftliche Regelung mit dem Vermieter getroffen wurde.
Wird die Nutzung der Mietgegenstände aufgrund fehlender Genehmigungen oder gesetzlicher Verstöße durch den Mieter untersagt, eingeschränkt, beschlagnahmt oder konfisziert, haftet der Mieter dem Vermieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang. In diesen Fällen bleibt der volle Mietpreis geschuldet, sofern der Vermieter die Einschränkung oder Untersagung nicht zu vertreten hat.
E. Schäden, Defekte & Verlust
E.1 Haftung
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe – entweder durch Abholung durch den Mieter oder durch Anlieferung durch den Vermieter – bis zur vollständigen Rückgabe am vereinbarten Lagerstandort trägt der Mieter die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände.
Die Haftung umfasst insbesondere Schäden, die durch unsachgemäßen Aufbau, unzureichende Sicherung beim Transport, fehlerhafte Bedienung, Witterungseinflüsse, Diebstahl oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben entstehen. Hat der Mieter den Rücktransport, Abbau oder die Abholung durch den Vermieter gebucht, endet seine Verantwortung mit der ordnungsgemäßen Übergabe an das Personal des Vermieters.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch den Einsatz der Mietgegenstände beim Mieter entstehen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
E.2 Technische Defekte und Ausfälle
Der Vermieter stellt die Mietgegenstände zum Mietzeitpunkt in geprüftem, funktionsfähigem Zustand bereit. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Funktionsstörungen sind trotz sorgfältiger Wartung nicht immer vorhersehbar. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch solche unvorhersehbaren Ausfälle entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Tritt während der Mietdauer ein technischer Defekt oder Ausfall auf, den der Mieter nicht zu vertreten hat, bemüht sich der Vermieter unverzüglich um Reparatur oder Ersatzbereitstellung. Für die betroffenen Miettage wird in diesem Fall keine Miete berechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Nutzungsausfall, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ist dem Vermieter die Bereitstellung der vereinbarten Mietgegenstände aus Gründen unmöglich, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, unverschuldete Defekte, Transportverzögerungen durch Dritte), bemüht er sich um gleichwertige Ersatzbeschaffung. Ist eine solche nicht oder nicht rechtzeitig möglich, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge. Weitere Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
E.3 Diebstahl
Wird Mietmaterial während der Mietzeit gestohlen oder geht auf andere Weise verloren, ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde zu melden und eine offizielle Anzeige zu erstatten. Eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Der Mieter haftet für den Wiederbeschaffungswert.
F. Sonstige Regelungen
F.1 Nicht stattfinden der Veranstaltung
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung oder den Erfolg der Veranstaltung, für die die Mietgegenstände eingesetzt werden. Wird die Veranstaltung durch den Mieter abgesagt – beispielsweise aufgrund schlechter Witterung, geringer Teilnehmerzahl oder organisatorischer Schwierigkeiten – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mietbeträge.
Stellt der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person bei Anlieferung oder Übergabe fest, dass der Mieter oder dessen Personal nicht über die notwendige Fachkenntnis oder organisatorische Zuverlässigkeit verfügt, um die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu bedienen oder sicher zu verwalten, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag vor Ort zurückzuziehen. In einem solchen Fall wird die Anfahrt in voller Höhe berechnet; darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen des Vermieters bleiben vorbehalten und werden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls geltend gemacht.
F.2 Eigentum
Alle Mietgegenstände, einschließlich Zubehör, verbleiben im Eigentum des Vermieters. Aufkleber, Firmenlogos, Seriennummern oder sonstige Kennzeichnungen dürfen vom Mieter weder entfernt, überklebt noch in anderer Weise unkenntlich gemacht werden.
Eine Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige rechtliche Belastung der Mietgegenstände durch den Mieter ist unzulässig und gegenüber dem Vermieter unwirksam.
F.3 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
F.4 Datenschutz bei Aufnahmegeräten
Werden gemietete Geräte wie Mikrofone, Kameras, Tonaufnahme- oder Streamingtechnik zur Erfassung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten eingesetzt, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung allein beim Mieter.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Datenschutzgesetze, insbesondere nicht für unzulässige Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen Dritter durch den Mieter oder ihm zuzurechnende Personen. Der Mieter ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben – insbesondere nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz – zu informieren und diese einzuhalten.
F.5 Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Widerrufsbelehrung
Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail oder Onlineanfrage) zustande gekommen ist.
Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für die Vermietung von Ton-, Licht- oder Medientechnik sowie sonstiger Eventausstattung zu einem konkreten Veranstaltungsdatum.
Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht, wenn die Miete für ein bestimmtes Datum oder Zeitfenster vereinbart wurde.
Widerrufsrecht bei nicht termingebundenen Leistungen
Sofern ausnahmsweise keine konkrete Terminbindung vorliegt, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.
Zur Ausübung reicht eine formlose Mitteilung an uns innerhalb der Frist.
Wird der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erfüllt und hat der Mieter zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Vertragsausführung begonnen wird, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig (§ 356 Abs. 4 BGB).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Inhaber Sebastian Siebert
Rudolf-Diesel-Straße 5a, 82205 Gilching
E-Mail: soundstylecrew@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
- An
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Inhaber Sebastian Siebert
Rudolf-Diesel-Straße 5a, 82205 Gilching
E-Mail: soundstylecrew@gmail.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*): /erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
______________________________
(*) Unzutreffendes streichen
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO
Mit diesen Informationen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Anmietung von Ton-, Licht- oder Medientechnik sowie sonstiger Eventausstattung bei SOUND + STYLE.
A. Verantwortlicher
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82205 Gilching
E-Mail: soundstylecrew@gmail.com
Telefon: 0160 91151184
B. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Lieferung, Rechnungsstellung und ggf. Rückabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Bei berechtigtem Interesse, z. B. zur Schadenabwicklung, Beweissicherung oder bei Zahlungsstörungen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verarbeiten wir Ihre Daten außerdem gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten).
C. Kategorien verarbeiteter Daten
– Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten)
– Vertragsdaten (z. B. Mietgegenstand, Mietzeitraum, Preise)
– Kommunikationsdaten (z. B. E-Mail-Verkehr)
– Zahlungsinformationen
– Ggf. Ausweisdaten (bei berechtigtem Interesse oder gesetzlicher Verpflichtung)
D. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich intern verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an:
– Zahlungsdienstleister oder Banken zur Abwicklung von Zahlungen
– IT-Dienstleister zur technischen Bereitstellung der Infrastruktur
– ggf. Steuerberater oder Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten
E. Speicherdauer
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie sie zur Erfüllung des Vertrags und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Daten 10 Jahre.
F. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27, 91522 Ansbach
www.lda.bayern.de
G. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich. Ohne diese Daten kann kein Vertrag geschlossen werden.
H. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt.