Mercedes-Benz Klasa E 63 AMG T S 4Matic AMG Speedshift MCT
47.900 € VB
- Marke Mercedes Benz
- Modell E-Klasse
- Kilometerstand 147.852 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung Juni 2015
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 585 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Kombi
- Anzahl Türen 4/5
- Einparkhilfe
- Leichtmetallfelgen
- Xenon-/LED-Scheinwerfer
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Schiebedach/Panoramadach
- Sitzheizung
- Tempomat
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
Zu verkaufen Mercedes E63s AMG 4 Matic Kombi in Facelift-Version
Von der Baureihe AMG S212 wurden nach unbestätigten Angaben weltweit ca. 1700 Stück produziert, davon ca. 1200 Stück in der 4MATIC-Version.
Das Herz des 5,5-Liter-V8-Motors leistet 585 PS und 800 Nm, der Wagen ist mit 4Matic-Antrieb ausgestattet,
Der Sound, den der Motor erzeugt, ist unbeschreiblich, außerdem verfügt er über eine zusätzliche Auspuffanlage, die den Charakter unterstreicht, der Auspuff hat Klappen im Komfortmodus und ist perfekt schallgedämpft.
Der Mercedes E63S AMG kann in nur 3,6 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen. Er ist mit zahlreichen Hightech-Systemen ausgestattet, wie dem adaptiven Fahrwerk und dem AMG Speedshift MCT 7-Getriebe, das die Gänge in Bruchteilen von Sekunden wechselt.
Das Auto ist phänomenal, sehr praktisch für den täglichen Gebrauch, die Leistung ist auf einer Stufe mit Superautos wie Ferrari und Lamborghini.
Das Auto ist frisch nach einem großen Service bei Mercedes, alle Wartungsflüssigkeiten, Stecker, Spulen, es ist in super Zustand.
Er verfügt über eine sehr umfangreiche Ausstattung, die hier nicht vollständig aufgezählt werden kann, um nur einige der wichtigsten zu nennen:
- AMG-Sportsitze vorn, dynamisch, klimatisiert, mit Massagefunktion (Fahrer und Beifahrer), elektrisch betätigt, mit Memory-Funktion
- Rücksitze beheizt, mit Armlehne und Zugang zum Gepäckraum
- Vier-Zonen-Klimaautomatik
- Adaptiver Geschwindigkeitsregler DISTRONIC PLUS (ACC)
- PRE-SAFE PLUS Sicherheitssysteme mit autonomen Bremsen (PRE SAFE BRAKE)
- 360-Kamera-System + Parksensoren (PDC) mit aktiver Einparkhilfe
- Verkehrszeichenerkennungssystem
- Toter-Winkel-Erkennung (BLIS)
- Heckkollisionswarnung mit Insassenschutzsystem
- Notbremssystem PLUS mit Querverkehr-Assistent (BAS+Q)
- Dynamische LED-Scheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung (IHC+)
- Multimediasystem Comand
- Harman/Kardon-Audiosystem
- Innen- und Außenspiegel mit automatischer Abblendfunktion
- Keyless-Go schlüsselloser Zugang
- Panoramadach zum Öffnen
- Rollläden an den hinteren Türen
- Autonomes Fahrsystem
- Keramik-Bremsen
- Elektrischer Kofferraumdeckel, mit Fußöffnungsfunktion
und vieles mehr
Vorher in Deutschland zugelassenes Auto, jetzt in Polen zugelassen
Rechtliche Angaben
Gawahrleistung und Garantie
1. Der Verkäufer ist verantwortlich für den Käufer für körperliche oder rechtliche Mängel der gekauften Waren (Gewahrleistung) zu den Bedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den Bestimmungen der Kunst. 556 und Kunst. 5561-5563 KC.
2. Der Käufer im Rahmen der Gewahrleistung hat das Recht, eine Beschwerde über die gekauften Waren einzureichen.
3. Eine Beschwerde kann schriftlich an die Adresse des Sitzes des Verkäufers gerichtet werden.
4. Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, wird empfohlen, den Verkäufer per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren - dies hilft bei der effizienteren Behandlung der Beschwerde.
5. Bei der Einreichung einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer, die Kontaktdaten des Käufers, die Bestellnummer, eine detaillierte Beschreibung der Gründe für die Reklamation und Anfragen an den Verkäufer sowie den Verkaufsbeleg oder seine Fotokopien beizulegen. Beschwerden des Käufers, der kein Verbraucher ist, ohne ein angehängtes Verkaufsdokument, werden nicht
betrachtet.
6. Falls fehlende Reklamationen ergänzt werden müssen, muss der Verkäufer unverzüglich den Käufer in der in § 2 Abs. 2 genannten Weise kontaktieren. 4 der Verordnungen.
7. Der Käufer, der die Gewährleistungsrechte ausübt, ist verpflichtet, die mangelhafte Sache an den Sitz des Verkäufers zu liefern.
8. Beschwerden im Zusammenhang mit der Garantie werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964 berücksichtigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch.
9. Im Beschwerdeverfahren sieht der Verkäufer keine Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung vor.
10. Der Käufer kann die Berechtigungen aus der Gawahrleistung für körperliche Mängel der Dinge unabhängig von den Rechten aus der Gawahrleistung ausüben.
11. Die Gewährleistungsrechte des Käufers schränken nicht die Rechte des Käufers ein, die sich aus der Garantie des Garantiegebers ergeben - zu den im Garantieschein genannten Bedingungen, wenn ein solches Dokument an die Ware angehängt wird.
12. Die Art der Garantieumsetzung wird vom Garantiegeber in der Garantieurkunde festgelegt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Warenfreigabe an den Käufer, sofern das Garantiedokument nichts anderes bestimmt.