Mercedes/AMG Gurtwarner deaktivieren/Gesundheit/Schwangere
79 € VB
Beschreibung
Sie können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht anschnallen oder nur mit
einem speziellen Gurtgeschirr ?
Dann erhalten sie im Tacho ständig eine Gurtwarnung und ein nerviges Gepiepse.
Bei Betriebsfahrzeugen die nur auf dem Firmengelände unterwegs sind besteht teilweise auch keine Gurtpflicht.
In diesen Fällen können wir die Warnmeldung deaktivieren.
Wann können Sie bei der Gurtpflicht eine Befreiung erwirken?
Der Sicherheitsgurt gilt als wichtigster Lebensretter im Verkehr, daher ist eine Gurtbefreiung fürs Auto auch nur in Einzelfällen und mit einer triftigen Begründung möglich, weshalb eine Prüfung der individuellen Umstände erfolgt. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 46 StVO.
So gelten für eine Gurtbefreiung als legitime Gründe vor allem gesundheitliche Einschränkungen, bei denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zu einer Gefährdung bzw. Verschlechterung des Zustands führen können. Aber auch für Personen mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm ist eine Ausnahmegenehmigung möglich.
Da die Befreiung von der Gurtpflicht gerade im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben kann, gilt es immer auch zu prüfen, ob sich mögliche Hinderungsgründe beseitigen lassen. Daher muss beispielsweise nicht zwangsläufig eine Gurtbefreiung bei einem Herzschrittmacher erfolgen, wenn sich mögliche Beschwerden durch eine zusätzliche Polsterung vermeiden lassen.
Auch Schwangere sind in der Regel nicht von der allgemeinen Anschnallpflicht befreit, denn bei einer Kollision sind Mutter und Kind durch den Sicherheitsgurt am besten geschützt. Daher ist Gurtbefreiung in der Schwangerschaft nicht üblich.
Grundsätzlich sind auch die Beamten der Polizei oder Soldaten der Bundeswehr während ihres Dienstes dazu verpflichtet, der Anschnallpflicht nachzukommen. Allerdings können die zuständigen Dienststellen und Landesbehörden gemäß § 46 StVO auch Ausnahmen genehmigen, in denen eine Gurtbefreiung für Polizei, Bundeswehr und Katastrophenschutz gilt.
Unabhängig von individuellen Regelungen sieht auch die StVO eine Gurtbefreiung bzw. Ausnahmen von der Anschnallpflicht vor. Dies ist zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit oder in vielen Bussen des öffentlichen Nahverkehrs der Fall.
Gurtbefreiung: Wo beantragen Sie diese?
Ohne ein ärztliches Gutachten ist eine Befreiung von der Anschnallpflicht auch in der Schwangerschaft nicht möglich.Ohne ein ärztliches Gutachten ist eine Befreiung von der Anschnallpflicht auch in der Schwangerschaft nicht möglich.
Liegen medizinische Gründe vor, die trotz der gesetzlichen Anschnallpflicht eine Befreiung rechtfertigen, kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
Das ärztliche Attest muss Angaben über die Dauer der Beeinträchtigung enthalten. Denn solange die Möglichkeit auf eine Verbesserung des Zustandes besteht, erfolgt die Befreiung von der Anschnallpflicht häufig nur für einen begrenzten Zeitraum. Grundsätzlich ist aber auch eine dauerhafte Gurtbefreiung möglich.
Sprechen sie uns an.
***** Erkundigen sie sich im voraus ob die Betriebe denen sie ihr Fahrzeug anvertrauen auch die nötigen Kenntnisse besitzen:
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit einem Hinweisbeschluss vom 9. April 2020 klargestellt, dass Arbeiten an einem Kraftfahrzeug, die in dessen Bordcomputer eingreifen, nur Betrieben vorbehalten sind, die fachlich qualifiziert sind. Dies gilt etwa, wenn der Betrieb in die Handwerksrolle als Kraftfahrzeugtechniker-Betrieb eingetragen ist (Az. 2 U 10/20).
www.Launch-King.com
*** geprüfter und eingetragener Chiptuner/Optimierer der Handwerkskammer OWL ***
Rechtliche Angaben
Launch-King
Inhaber: Mike Langeleh
An der Süllbreede 18
32479 Hille
Deutschland
Telefon: +49 0170 368 0500
Mail: info@launch-king.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE211981522
Eingetragener Betrieb in der Handwerksrolle der HWK Bielefeld/OWL ***
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/ [https://ec.europa.eu/consumers/odr/]. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.