Mehr Gerechtigkeit! Hans-Jochen Vogel (Autor)

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17.02.2021
  • Art Sachbücher

Beschreibung

Verlag: Herder Verlag GmbH
Seitenzahl: 64
Erscheinungstermin: 18. November 2019
Deutsch, ISBN 9783451 07216 1

Kleines Buch des inzwischen 93 Jahre alten Hans-Jochen Vogel. Dabei geht es um ein Thema, das Vogel seit Jahrzehnten umtreibt, ob als Münchner Oberbürgermeister, Regierender Bürgermeister von Berlin, Bundesminister für Städtebau oder SPD-Vorsitzender: die gerechte Verteilung des Bodens. Vogel streitet für eine Bodenrechtsreform, um der "ungebremsten Zockerei mit Grundstücken" Einhalt zu gebieten. Boden sei keine beliebige Ware. Deshalb müsse das Gemeinwohl die Regeln des Marktes zurückdrängen. Man kann also sagen: Ein Sozialdemokrat befasst sich mit einem typisch sozialdemokratischen Anliegen, und das macht ihn, bei allem Streit in der Sache, schon einmal sympathisch. Ansatzpunkt sind für Vogel die hohen Mieten. Die Ursache dafür sieht er in den Bodenpreisen. Im Jahr 1961 entfielen 8 Prozent der Kosten eines Neubaus auf das Grundstück, der Rest auf den Baupreis. Heutzutage entfallen 79 Prozent der Kosten auf das Grundstück, jedenfalls in der Stadt München. "Die massive Spekulation mit steigenden Grundstückspreisen führte deutschlandweit in den letzten Jahrzehnten zu einer Erhöhung der Baulandpreise um 1900 Prozent", kritisiert Vogel. Dabei habe der Münchner Stadtrat diese Spekulation schon im Jahr 1970 gerügt: "Die Mieten steigen. Die Eigentumsbildung wird zum Spekulationsobjekt. Boden ist jedoch unproduzierbar. Trotzdem wird er gehandelt wie Ware in einem Krämerladen, das heißt, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis." An dieser Feststellung hat sich, das wissen alle, die heutzutage in München eine Wohnung suchen, nichts geändert. Seit dem Jahr 1950 ist der Baulandpreis in der bayerischen Hauptstadt um 39390 Prozent gestiegen. "Das sind Rekordzahlen, für die ich keine vergleichbaren Zahlen auf anderen Gebieten wüsste."

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 findet sich diese Vereinbarung: "Für eine nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik werden wir eine Enquete-Kommission einsetzen." Anstelle der vereinbarten Enquete-Kommission beim Bundestag wurde allerdings eine Bauland-Kommission auf Regierungsebene eingerichtet, weil diese schneller arbeiten und rascher zu Ergebnissen kommen könne. Berufen wurden ständige und themenbezogene Mitglieder, wobei Vogel bei den Verbandsvertretern auffällt, dass "fünf der Immobilienseite und nur einer der Mieterseite angehört." Der Vorsitzende der Kommission, der CDU-Politiker Marco Wanderwitz, besuchte Vogel in München. Bei diesem Gespräch konnte Vogel seine Vorschläge ausführlich darlegen. So regte er unter anderem an, ein unbedingtes Vorkaufsrecht für Gemeinden zu schaffen und einen Planungswertausgleich einzuführen. Dieser Ausgleich war in der Novelle des Bundesbaugesetzes von 1974 vorgesehen, scheiterte aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens. "Es kann nicht angehen, dass Bodeneigentümer für jeden öffentlichen Eingriff Entschädigung erhalten, aber die Gewinne, die ihnen durch öffentliche Entscheidungen erwachsen, für sich behalten können", schreibt Vogel und meint damit vor allem die Zuerkennung des Baurechts.

Im Steuerrecht schlägt Vogel vor, den Hebesatz der Grunderwerbsteuer auf 3,6 (an einer anderen Stelle des Buches: 3,5) Prozent zu fixieren, da höhere Prozentsätze stets auf den Baulandpreis durchschlagen. Außerdem sei eine Grundsteuer C einzuführen, die auf nicht bebaute, aber bebaubare Grundstücke erhoben werden sollte. Das müsse auch für sogenannte Schrottimmobilien gelten. Schließlich sei das Privileg der Zehnjahresfrist im Einkommensteuerrecht abzuschaffen, dem zufolge der Verkaufserlös eines Grundstücks nicht mehr einkommensteuerpflichtig ist, wenn der 10 Jahre oder mehr zurückliegt. Diese steuerrechtlichen Vorschläge wurden im Abschlussbericht der Kommission vom Juli 2019 berücksichtigt. Dagegen wurde der Planungswertausgleich nicht zurückbehalten.

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