Lernförderung Bildung und Teilhabe
VB
Beschreibung
Wenn SchülerInnen nicht ausreichende Leistungen erbringen bzw. die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist, ist eine ergänzende angemessene Lernförderung möglich.
Voraussetzung ist der Bezug von:
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG
Informationen zur Bildungskarte und die Antragstellung finden Sie bei Ihrem zuständigen Amt.
Wir können weiterhelfen bei den Fächern:
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,
Deutsch, Englisch, Französisch,
Spanisch, Geschichte, Latein,
Grundschulkurse
(weitere Fächer nach Anfrage)
Die Förderung wird individuell nach Bedarf abgestimmt.
Wenn die Lernförderung bewilligt wurde, wird die Nachhilfe komplett darüber abgerechnet ohne Zusatzkosten.
Rechtliche Angaben
Studienkreis Greifswald
Friedrich-Loeffler-Str. 56 (Ecke Fischstraße)
17489 Greifswald
E-Mail: greifswald@studienkreis.de
Tel.: 03834-899412
www.studienkreis.de
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