Lernförderung Bildung und Teilhabe

VB

Fischstraße 27,  17489 Mecklenburg-Vorpommern - Greifswald
19.02.2024

Beschreibung

Wenn SchülerInnen nicht ausreichende Leistungen erbringen bzw. die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet ist, ist eine ergänzende angemessene Lernförderung möglich.
Voraussetzung ist der Bezug von:

- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG

Informationen zur Bildungskarte und die Antragstellung finden Sie bei Ihrem zuständigen Amt.

Wir können weiterhelfen bei den Fächern:
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,
Deutsch, Englisch, Französisch,
Spanisch, Geschichte, Latein,
Grundschulkurse
(weitere Fächer nach Anfrage)

Die Förderung wird individuell nach Bedarf abgestimmt.
Wenn die Lernförderung bewilligt wurde, wird die Nachhilfe komplett darüber abgerechnet ohne Zusatzkosten.

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