Ladenlokal und Kellerraum je 130 m²

900 € VB

  • Art Mieten
  • Fläche 130 m²
  • Fläche teilbar ab 130 m²
  • Objektart Einzelhandel & Kioske
  • Etage 0
  • Etagen 1
  • Verfügbar ab April 2024
  • Baujahr 1972
  • Nebenkosten 150 €
  • Kaution 2.700 €
  • Provision Provisionsfrei
  • Parkplätze vorhanden
  • Stufenloser Zugang

Standort

41366 Nordrhein-Westfalen - Schwalmtal

Beschreibung

Ebenerdiges Ladenlokal. In Schwalmtal, ca. 1 km vom Zentrum entfernt.
PKW-befahrbar, deshalb eignet es sich vor allem als Ausstellungsraum für Autohändler. Dafür wurde es auch gebaut, Für einen ehemaligen Renault-Vertragshändler.
Das Ladenlokal ist ausgestattet mit einer Toilette. Allerdings ohne Waschbecken. Aber das kann der Mieter sich ja vielleicht noch einbauen. Nach Absprache baut der Vermieter Ihnen auch noch ein Waschbecken, ggf. gar mit Warmwasser, ein.
Das Ladenlokal liegt bei 900,- €.
Denkbar wäre auch, dass der Mieter sich ein Tor in den Garten einbaut, dann könnte er durch sein Objekt in den Garten und in den Keller. Hinterm Haus wären dann auch noch ein paar Stellplätze vorhanden, über die man reden kann.
Ferner befindet sich direkt darunter noch ein genau so geschnittener Kellerraum. Dieser hat neben der normalen Türe am Treppenhaus vorne, rechts neben der Tür zum Ladenlokal, noch ein Garagentor, sodass man mit PKWs an die Erdoberfläche fahren kann.
Allerdings ist man dann nur im Garten. Früher gehörte die Werkstatt zum gleichen Nutzer, da konnte man einfach dadurch. Jetzt ist die Werkstatt aber anderwärtig genutzt, und ob die Sie durchläßt ist deren Entscheidung. bei den Vormietern ging das wohl klar, aber natürlich nur während der Öffnungszeiten.
Ferner gäbe es noch die theorethische Möglichkeit, über eines von 4 zur Wahl stehenden Privatgrundstücken auf öffentliche Straßen zu gelangen. Das hängt dann von Ihrem Verhandlungsgeschick mit diesen Nachtbarn ab.
Die Räume sind praktisch leer und können sofort bezogen werden.
Der Preis für den Keller alleine liegt bei 360,- €.
Nehmen Sie beide Räume, erhalten Sie 60,- € Rabatt.
Beide Räume sind derzeit nicht beheizbar, aber der Mieter könnte sich ja eine Wärmepume in den Garten stellen... .
Deshalb entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
Früher mal war das Ladenlokal an die Zentralheizung des Hauptgebäudes angeschlossen. Diese läuft mit Heizöl.
Aber abrechnungstechnisch ist eine eigene Anlage einfacher.
Man könnte im Garten auch eine Erdwärmebohrung erstellen. Einen Wasserbrunnen gibt es dort bereits.

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