Kranschein, Staplerschein, Arbeitsbühnen-, Teleskopstaplerschein

VB

Annabergstraße 92,  45721 Nordrhein-Westfalen - Haltern am See
17.04.2024

Beschreibung

Schulungsprogramm:
- Kranschulung - 195,00 € am 27.05.2024
- Arbeitsbühnenschulung - 185,00 €
- Staplerschulung - 145,00 € am 08.04.2024
- Staplerschein ohne Vorkenntnisse - 215,00 € am 08.04. - 09.04.2024
- Ladungssicherungsschulung - 195,00 €
- Teleskopstaplerschulung - ab 375,00 €


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Kranschulung buchen
Krane sind aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken und prägen das heutige Stadtbild. Mittlerweile gibt es Krane in zahlreichen Ausführungen und verschiedenen Variationen.
Zur optimalen Nutzung von Lagerflächen tragen stationäre Krananlagen, wie z. B. der Portalkran oder der Hallenkran, zur Beschickung von Maschinen oder Schiffen bei.
Mobile Krananlagen lassen sich wiederum variabel einsetzen. Man unterscheidet z. B. zwischen Autokranen, Raupenkranen oder Minikranen, um hier mal drei Ausführungen zu nennen. Diese Krane werden besonders gern für spezielle Einsätze genutzt, wie bei Baustellen auf Zeit oder wo nur wenig Platz zur Verfügung steht.
In den Medien wird leider immer wieder von Unfällen mit Kranen berichtet, die auch schwere Personen- oder Sachschäden mit sich bringen. Diese Tatsache ist verheerend. Für die rechtzeitige Unfallprävention empfiehlt sich immer eine sachgemäße Vorbereitung bei der Bedienung eines Krans.
Hier formulieren die Berufsgenossenschaften entsprechende Grundsätze und Vorschriften. Zum Beispiel die DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6 §29) oder der DGUV Grundsatz 309 - 003 (bisher BGG 921)
Jeder Kranführer sollte demnach den Nachweis erbringen, wonach er entsprechend im Umgang mit Kranen geschult wurde.
Die Voraussetzungen für den Umgang mit Kranen sind wie folgt:
• Mindestalter von 18 Jahren
• Geistige und körperliche Eignung nach G25
• entsprechende Fahrerlaubnis bei Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei einer Kranschulung werden Ihnen alle erforderlichen Inhalte vermittelt, die an den jeweiligen Schulungstyp angepasst werden:
• selbstständige Bedienung eines Krans
• Information zur Technik eines Krans, Bauarten sowie Hauptbaugruppen
• erforderliche Kenntnisse zur Einsatzprüfung
• Kenntnisse über Anschlag- und Lastaufnahmemittel
• Zeichen bei Arbeit mittels Anschläger und Einweiser
• sicheres Handling von Lasten
• Kenntnis über einschlägige Sicherheitsvorschriften
• Vermittlung Physikalische Grundkenntnisse wie Standsicherheit, Schwerpunkt und Massenträgheit und Tragfähigkeit
• Funktion der Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen und der elektrischen Anlage
• Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
• Steuerung und Einsatz der Hydraulik
• Vorschriftsmäßiges Beenden der Kranarbeit
Der Unternehmer sollte seinem Personal die entsprechenden Unterweisungen und die Möglichkeit der Qualifizierung zur Verfügung zu stellen. Nur so wäre der Fürsorgepflicht nachzukommen. Der Unternehmer trägt im Falle eines Unfalls die Haftung.
Aus diesem Grund kommt eine Kranschulung kommt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Betrieb zugute.
Nachweislich wird die Unfallquote bei geschultem Personal um ein vielfaches gesenkt und die Arbeitseffizienz beachtlich gesteigert.

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