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Das übliche.....
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Die Verwendung des Markennamens dient lediglich der Identifizierung der Ware und soll keineswegs eine Schutzrechtsverletzung darstellen.
Der Markenname ist Eigentum des Rechtsinhabers und wird hier nur verwendet, weil er Bestandteil des Produktes ist und die Qualität kennzeichnet.
Sonderrechte des Verkäufers sind vorbehalten.
Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Da Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie. Dieser besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes: Mit dem Kauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Käufer akzeptiert außerdem, daß es sich um einen Verkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Käufer auch, daß gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.
Beim Versendungskauf nach § 447 Abs. 1 BGB trägt grundsätzlich der Käufer das Versandrisiko (Risiko des zufälligen Untergangs, Beschädigung oder des Verlusts der Kaufsache)
Beim Versendungskauf geht das Risiko (evtl. Transportverlust oder -beschädigung) auf den Käufer über (§ 269 Abs. 1 BGB). Die Verwendung des Markennamens dient lediglich der Identifizierung der Ware und soll keineswegs eine Schutzrechtsverletzung darstellen.
Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, daß ich für meine privaten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Zahlung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen.