Klima Desinfektion / Geruchsentfernung Fahrzeuginnenraum
69 €
Beschreibung
Wie kommt es zu den Gerüchen?
Klimaanlagen kühlen nicht nur. Sie entziehen der Luft auch Feuchtigkeit. Diese verschwindet natürlich nicht einfach nur, sondern sammelt sich gelegentlich im Verdampfer der Klimaanlage. Das ist übrigens das Wasser, welches an warmen Tagen unter euren Autos tropft.
Bakterien und Keime lieben feuchte Stellen. Deshalb können sich diese, vor allem wenn die Klimaanlage länger nicht benutzt wurde, dort ansammeln. Das führt dann zu einem muffigen Geruch der aus eurer Lüftung kommt. Im schlimmsten Fall schleudert ihr diese Bakterien auch durch euer Auto, was zu Erkältungen und Infekten führen kann.
Wir Desinfizieren Ihre Klimaanlage und Ihren Fahrzeuginnenraum, in form einer Heißvernebelung in nur einem durchgang.
Die Heißvernebelung tötet unangenehme Gerüche im gesamten Fahrzeug und in der Lüftungsanlage und desinfiziert zugleich das gesamte Fahrzeug von Innen.
Viren und Bakterien haben absolut keine Chance.
Die Durchführung kann auch bei Ihnen vor der Haustür oder am Arbeitsplatz stattfinden.
In nur 40-60 min ist Ihr Fahrzeug Geruch und Keimfrei.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder kommen Sie gerne nach einem kurzen Gespräch via Telefon bei uns vorbei und wir erledigen bestenfalls sofort das Problem.
Bei Anfahrten entfällt eine Gebühr an.
Bis 10km = 10€
Ab 10km bis 20km = 20€
Weitere Strecken bitte im Vorfeld erfragen.
Gerne kann auch bei Ihnen vor der Tür Bar mit Karte oder Smartphone bezahlt werden.
69€ inkl. Mwst.
Shine'n'Drive Car Cosmetics
Neuländer Elbdeich 238a
21079 Hamburg
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das
Reinigen, Pflegen und des Smart-Repairs an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shine´n´Drive Car Cosmetics erbracht.
§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider
Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist
unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung.
c) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar
und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie
nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer
Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax) aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a)
aufgekündigt werden, kann die Shine´n´Drive Car Cosmetics eine Verdienstausfallpauschale
von € 80,-- erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine
Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine
dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Im Regelfall BAR/EC/VISA/GooglePay/ApplePay oder Paypal Bezahlung bei Abholung
b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der
Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
c) Nichteinlösung von Abbuchungslastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr
von EURO 10,- berechnet.
§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
b) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können
leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und
Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat Shine´n´Drive Car Cosmetics das Recht zur
zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von der
Shine´n´Drive Car Cosmetics ein angemessener Preisnachlass gewährt.
d) Felgen Reparaturen dienen nur zu Kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften wie
Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht Überprüft. Vergewissern sie sich im Vorfeld ob es
sich bei Ihrem Schaden um eine rein Kosmetische Aufbereitung Handelt.
§6 Haftung und Garantie
a) Der Autoaufbereitung Shine´n´Drive Car Cosmetics übernimmt die volle Haftung für
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Shine´n´Drive Car
Cosmetics bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
- Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug
schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert
wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Shine´n´Drive Car Cosmetics machen
den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) Die Shine´n´Drive Car Cosmetics übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am
Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im
Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn
der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innenebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt die Shine´n´Drive Car Cosmetics keine Haftung.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Shine´n´Drive Car Cosmetics
keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der
Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser,
Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen
werden.
§7 Formalien und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom
Kunden das Formular Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen
Absicherung der Shine´n´Drive Car Cosmetics
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben
und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der
Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn
der Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen der Shine´n´Drive Car Cosmetics dienen
lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen
abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der
Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige
Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu
verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen
betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen
und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand 01.07.2023
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Shine´n´Drive Car Cosmetics Inh.
Gabriel Aydogdu