Klempner, Gas Wasser, Installateur, Heizung, Sanitär, Verstopfung

50 €

46537 Nordrhein-Westfalen - Dinslaken
03.03.2022
  • Art Bau & Handwerk

Beschreibung

Hallo zusammen

Als Staatlich geprüfter Techniker im Bereich Heizung, Sanitär- und Lüftung sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Leistungen im Bereich Heizunstechnik:

Demontage einzelner Heizkörper- sowie die montage und anschluss.

Heizungsventile, Rücklaufverschraubung, Thermostatköpfe austausch und entlüftung der Heizungsanlage.

Rohrbrüche/Undichtigkeiten, pumpenaustausch, Warmwasserspeicher überprüfen ggfl. Austauchen Hydraulischen Abgleich ( vorausgesetzt es handelt sich um Voreinstellbare Vorlaufventile ) führen wir ebenfalls durch, da die meisten Anlagen leider nicht effizient laufen !

Leistungen im Bereich Sanitärtechnik:

Demontage Sanitäranlagen- und montage

Rohinstallation, sprich erneuerung Wasser- und Abwasserleitung.

Bade- und Duschwanneninstallation inkl. Anschluss und überprüfen auf Dichtigkeit.

Feininstallation, sprich montage von Wc-anlagen, Waschbecken, Spülkästen, Armaturen usw.

Rohrbrüche im Badezimmer, Küche, Keller werden ebenfalls überprüft und bei bedarf repariert oder ausgetauscht.

Austausch einzelner Armaturen, siphon, Brausegarnituren, eckventile, Dichtungen usw.

Anschließen von Geschirrspüler und Waschmaschine gehören ebenfalls zu meinen Aufgaben

Verstopfungen in der Küche, Badezimmer sogar im Keller werden Fachmännisch beseitigt.

Bei weitere Fragen, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen und wünsche jeden eine Gesunde Zeit.

Beste Grüße

Barisol Haustechnik

Baris Olgac

Wichtig️

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

§ 12 Kundenanlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

(3) Anlagenteile, die sich vor den Meßeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Kundenanlage gehören, unter Plombenverschluß genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Wasserversorgungsunternehmens zu veranlassen.

(4) Die Teile des Hausanschlusses, die in Anwendung von § 10 Abs. 6 im Eigentum des Kunden stehen und zu deren Unterhaltung er verpflichtet ist, sind Bestandteile der Kundenanlage.


"Markennamen und geschützte Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Nennung von Markennamen und geschützter Warenzeichen hat lediglich beschreibenden Charakter. Genannte Marken stehen in keinerlei Partnerschaft oder Kooperation. Die Angabe der Marken erfolgt durch den jeweiligen Autor/Nutzer. Irrtümer vorbehalten."

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