Standort
Beschreibung
1. Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine Gaststätte im Ortsteil Jülich-Kirchberg.
Die Immobilie verfügt über eine Gesamtnutzfläche von ca. 400 m², verteilt auf:
• Gewerbeeinheit im Erdgeschoss mit Gaststätte, Vereinszimmer und ehemaliger Sparkassenfläche (ca. 220 m²)
• Zwei Wohnungen im Obergeschoss mit insgesamt ca. 180 m² Wohnfläche (jeweils 4 Zimmer, ca. 70 m² und ca. 110 m²)
Das Grundstück umfasst insgesamt 1.887 m².
Die Immobilie ist leerstehend und sofort verfügbar. Sie grenzt unmittelbar an die städtische Bürgerhalle Kirchberg.
2. Verkaufsrahmen
• Der Verkauf erfolgt zu transparenten, marktüblichen Konditionen
• Ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und staatlich vereidigten Sachverständigen liegt vor und kann auf Anfrage eingesehen werden
• Eine Übernahme durch öffentliche Träger ist möglich
3. Nutzung und Entwicklung
Die Immobilie bietet Potenzial für gewerbliche Nutzung im Bereich:
• Gastronomie
• Freizeit- und Veranstaltungsformate
• Vergnügungsstätte (z. B. Shisha-Lounge, Bordell, Clubbetrieb, Automatenbetrieb)
Die Eigentümer sind bereit, eine baurechtliche Entwicklung aktiv zu begleiten.
Eine Schaffung von Planungsrecht oder eine nutzungsbezogene Bauvoranfrage wird auf Wunsch vorbereitet und finanziert.
4. Erweiterungsmöglichkeit – Pachtrecht Bürgerhalle
In Verbindung mit einem separaten Vertrag mit der Stadt Jülich kann die Nutzung der angrenzenden städtischen Bürgerhalle (ca. 400 m²) im Rahmen eines unentgeltlichen Pachtrechts ermöglicht werden.
Die Stadt ist als Eigentümerin für die Instandhaltung sowie den vertragsgemäßen Zustand der Halle verantwortlich.
Das Pachtrecht kann auf Wunsch auf Erwerber übertragen werden.
5. Rechtliche Einordnung
Für die gewerbliche Nutzung wird eine planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB grundsätzlich angenommen.
Bei entsprechender Konzeptlage wird vor Vertragsschluss eine bauordnungsrechtliche Klarstellung eingeholt.
6. Interessensbekundung
Bitte senden Sie Ihre Interessensbekundung mit einer kurzen Beschreibung Ihres geplanten Nutzungskonzepts über das bereitgestellte Kontaktformular.
Besichtigungstermine sind ab August 2025 möglich.
FAQ – Verkauf der Immobilie Lindenhof
1. Gibt es ein offizielles Verkehrswertgutachten?
Ja. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und staatlich vereidigten Sachverständigen liegt vor.
2. Wird ein konkreter Verkaufspreis genannt?
Nein. Der Verkauf erfolgt zu marktüblichen Konditionen.
3. Ist die Immobilie derzeit vermietet oder verpachtet?
Nein. Das Objekt ist leerstehend und sofort verfügbar.
4. Welche Nutzungen sind baurechtlich zulässig?
Nach Einschätzung der Eigentümer ist eine gewerbliche Nutzung gemäß § 34 BauGB zulässig. Weitere Prüfung erfolgt im Einzelfall.
5. Ist eine Nutzung als Vergnügungsstätte möglich?
Ja, sofern die konkrete Ausgestaltung mit dem Umfeld vereinbar ist.
6. Unterstützen die Eigentümer eine baurechtliche Entwicklung?
Ja. Die Eigentümer sind bereit, erforderliche Anträge und Gutachten zur Nutzungsentwicklung einzuleiten und zu finanzieren.
7. Wird auch ein Verkauf an die öffentliche Hand in Betracht gezogen?
Ja. Angebote öffentlicher Träger werden unter transparenten, marktüblichen Bedingungen geprüft.