Kastenwagen Regal Heckgarage Pössl Malibu Adria Knaus Hymer Hobby
VB
- Art Weitere Wohnwagen & -mobile
- Marke Pössl
Beschreibung
Wir planen, fertigen und montieren,
Dein Regalsystem in Deinem Kastenwagen.
Das Regalsystem wird nach Deinen Vorstellungen und unseren Erfahrungen an Deine Heckgarage angepasst.
Unsere Regalsysteme planen wir mit den Maßen von Euroboxen.
Du hast eigene Vorstellungen wie Dein Regal aussehen soll? Auch hierbei beraten wir Dich gerne.
Die Schwerlastauszüge sind bis 100kg belastbar, komplett ausziehbar und ermöglichen Dir, das kinderleichte Beladen Deines Wohnmobils.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
Deinen Tisch und die Stühle durch Zurrösen an Deinem Regal zu befestigen,
Somit hat alles seinen festen Platz und wird sicher transportiert.
Um auch im Dunkeln den perfekten Durchblick zu haben, satten wir auf Wunsch Dein Regal mit LED Beleuchtung aus.
Der Einbau in unserer Halle dauert ca. 60min (mit quatschen und Kaffee und so)
NEU!!!!!!
Der Ausziehbare Fahrradträger
SD 260 exklusiv in schwarz.
Leichte Montage, 60kg Traglast
und 70cm ausziehbar.
Beide Türen und das Karl-Regal lassen sich problemlos öffnen .
Du kommst von weiter her?
Kein Problem.
Unser kostenloser Stellplatz bietet alles was man braucht.
Melde Dich bei uns,
auch bei individuellen Lösungen
beraten wir Dich sehr gerne.
0160/ 63 41 300
gerne auch per WhatsApp
www.Karl-Regal.de
Schöne Grüße aus Herzebrock
Martin & Stefan
Rechtliche Angaben
Karl-Regal GbR
Gütersloher Str.64
33442 Herzebrock-Clarholz
karl-regal@gmx.de
+49 160 63421300
Martin Kloke
Stefan Wilkenloh
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr . Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .