Kaminofen/Kachelofen/Feinstaubmessung/Einstufungsmessung/Filter

VB

Versand möglich
67686 Rheinland-Pfalz - Mackenbach
13.04.2024

Beschreibung

Ihr Kaminofen, Kachelofen... darf nur noch bis zum 31.12.2024 betrieben werden?

Eine Abgasmessung nach der 1. BImSchV und der VDI 4207 Blatt 2, kann durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden. Bei dieser Einstufungsmessung werden die Emissionswerte ermittelt und die Einhaltung der Grenzwerte festgestellt.

Diese einmalig durchzuführende Einstufungsmessung ist vor Allem für Betreiber von Feuerstätten interessant, deren Feuerstätten sich in einem einwandfreien Zustand befinden.

Gerne berate ich Sie bei Fragen rund um die Austauschfrist und der Möglichkeit einer Einstufungsmessung!

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