Kabinenroller Strassenzulassung Elektro-Motor Econelo
Beschreibung
Mister Scooter
!!! Der größte Scooter - Händler Deutschlands!!!
Der Kabinenroller auf vier Rädern
Der Econelo Nelo 4.3 Plus
ECONELO NELO 4.3 PLUS
MEHR REICHWEITE, MEHR FREIHEIT
Der beliebte ECONELO NELO 4.3 bekommt ein Upgrade: Der NELO 4.3 PLUS ist da! Dieses Modell bietet all den Komfort und die Vielseitigkeit, die Sie am NELO 4.3 lieben, aber jetzt mit einem entscheidenden Vorteil: mehr Reichweite für Ihre Fahrten.
Was macht den NELO 4.3 PLUS so besonders?
Verbesserte Akkukapazität: Statt der bewährten 58Ah-Akkus verfügt der NELO 4.3 PLUS über leistungsstarke 100Ah-Blei-Gel-Akkus.
Erhöhte Reichweite: Profitieren Sie von einer Reichweitensteigerung um bis zu 70 %! Statt 50 km erreichen Sie nun unter optimalen Bedingungen bis zu 80 km – mit nur einer Ladung.
Umweltfreundlich und effizient: Mit Stromkosten von nur ca. 1,10 € pro 100 km bleibt der NELO 4.3 PLUS unschlagbar günstig
und Klimafreundlich.
Bewährte Highlights, die den NELO 4.3 so beliebt machen
Komfort pur: Mit Bluetooth, Freisprechanlage, elektrischen Fensterhebern und einer warmen Lüftung wird jede Fahrt zum Vergnügen – egal bei welchem Wetter.
Sicherheit an erster Stelle: Dank Parksensoren, Rückfahrkamera und Alarmanlage sind Sie immer sicher unterwegs.
Platzsparend und wendig: Trotz seiner kompakten Größe von 2,30 m Länge und 1,10 m Breite bietet der Roller bequem Platz für zwei Personen.
Einfache Aufladung: Der Akku lässt sich bequem an jeder
Haushaltssteckdose aufladen – in nur 8–9 Stunden ist Ihr Roller bereit für die nächste Fahrt.
Für wen ist der NELO 4.3 PLUS die perfekte Wahl?
Für Stadtfahrer, die ein umweltfreundliches und kostengünstiges Fahrzeug suchen.
Für Pendler, die noch mehr Reichweite ohne Kompromisse beim Komfort wünschen.
Für alle, die sich einen zukunftsorientierten, steuerfreien und wartungsarmen Elektro-Kabinenroller wünschen.
Fazit: Mehr Reichweite, mehr Möglichkeiten!
Der ECONELO NELO 4.3 PLUS ist die ideale Lösung für alle, die mehr Freiheit und Flexibilität bei ihren Fahrten genießen möchten. Steigen Sie ein und erleben Sie die Zukunft der Mobilität – mit noch mehr Reichweite und dem bewährten Komfort, den Sie von Econelo erwarten.
Jetzt kaufen und die Straße erobern!
Preis bezieht sich auf Abholung vor Ort zzgl. Überführungsgebühren
Rechtliche Angaben
www.Mr-Scooter.de
Mister Scooter
Inhaberin Stefanie Franke
Gemarkenstraße 120 / Ecke Rubensstraße
Montags und Dienstags: 11:00-17:00 Uhr
Mittwochs: Ruhetag vom 01. November bis zum 31. März
Donnerstags und Freitags: 11:00-17:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr
Als Fachhändler bieten wir die komplette Ersatzteilversorgung inkl.Akkus
Du bekommt von uns für deinen Scooter das ORIGINAL-COC (keine Fälschungen, wie so oft bei billigen Nachbauten die im Internet angeboten werden).Wir importieren mit Original-TÜV-Abnahme für den deutschen und Europäischen Markt. Nicht autorisierte E-Scooter können sofort von der Polizei stillgelegt und konfisziert werden. zusätzlich droht ein Ordnungsgeld. Deshalb: Nur das ORIGINAL kaufen!
Interessant auch für neue Selbstständige, die mit der Vermietung unserer Scooter einen der besten, robustesten, alltagstauglichsten und für den Dauereinsatz am besten geeignetsten Scooter ein eigenes lukrative Business aufbauen wollen.
Schau hierzu unter www.MR-SCOOTER.de / Händler/Verleiher.
Probefahrten:
Ruf uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin, oder tragt euch ein über unser Portal: www.mr-scooter.de/Kontakt/
E-Mail: info@mr-scooter.de
Telefon: +49 (0) 201 8765 8530
Steuernummer 120/2153/3630
IMPRESSUM
ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG:
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45147 Essen
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VERTRETEN DURCH:
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INFORMATION GEMÄSS § 36 VSBG
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website:
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Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.KAUFVERTRAG
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des genau beschriebenen Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt wurde. Sämtliche Erklärungen, Preisangaben, Lieferumfang, Versandkosten, Nebenkosten bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform
2.PREISE UND ZAHLUNGEN
2.1. Der Preise der Kaufgegenstände verstehen sich ohne Nachlässe, ohne Skonto, entsprechend der zum Kaufdatum veröffentlichten Preise und Mengenstaffelungen, oder der schriftlich bestätigten Preise inklusive Mehrwertsteuer (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen insbesondere der Versand werden gesondert berechnet, als pauschale , nach tatsächlichen Aufwand, oder nach schriftlicher Vereinbarung. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen und Versandkosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Erbringung der zusätzlichen Leistungen fällig.
2.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er den Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. ( hierzu Ziff.4.2). Sofern eine Finanzierung über eine Bank angeboten und in Anspruch genommen wird, ist der Kunde bezüglich des Darlehensvertrages direkter Vertragspartner der finanzierenden Bank.
2.3. Bei Nichtabnahme eines laut Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstands hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.
2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.
3. LIEFERUNG
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluss. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter, erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind.
4.EIGENTUMSVORBEHALT
4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller / Importeur anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
4.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Kaufgegenstand herauszugeben die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden und Wertminderungen durch Abnutzung zu ersetzen, und Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Zudem hat der Käufer dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.
5.GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe Gewähr für eine jeweiligen Stand der Technik des Typ des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch aus kostenloser Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
5.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.
5.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.
5.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
5.5. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. KAUF UND REPARATUR
6.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Abgabe gebunden
6.2. Stellt sich bei der Durchführung der Reparaturen heraus, dass zur Behebung des Schadens weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Antrag hierfür als erteilt, wenn er 15% des geschätzten Netto Auftragswertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.
6.3. Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.
6.4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Auftrag gegebene Kaufgegenstände, die nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt werden, nach sechs Monaten zu einem Wert zu verkaufen, damit sich die Kosten der Reparaturrechnung für Material, Zeitaufwand und Aufbewahrungsgebühr netto ausgleichen.
7. HAFTUNG
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.
8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers, Essen.