Im Erbbaurecht: Baugrundstück in bevorzugter Lage...
VB
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 913 m²
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Dieser Bauplatz wird im Erbbaurecht angeboten. Sie haben hier die Möglichkeit auf dem Grundstück zu bauen.
Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zum Grundstückskauf. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit, die nach individueller Absprache festgelegt wird.
Mit dem Grundstücksbesitzer schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Laufzeit und der monatliche, quartalsweise oder jährliche Erbbauzins festgelegt werden. Obwohl Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, dürfen Sie während der gesamten Dauer des Pachtvertrags nahezu uneingeschränkt über das Grundstück verfügen. Allerdings kann der Erbbauvertrag Regelungen umfassen, die Ihnen als Pächter einige Freiheiten nehmen. Für das angebotene Grundstück besteht die Pflicht, innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus nach den gegebenen Vorschriften zu bauen.
Wollen Sie später Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder vererben, geht das in der Regel uneingeschränkt.
Beim Baugebiet "Kreuzäcker" hat die Stadt Vellberg besonders auf ökologische Belange Wert gelegt. Deutlich wird dies bei der großzügigen Begrünung mit integriertem Spielplatz und der Sicherung eines alten Streuobstwiesenbestands. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe machen diese Siedlung besonders attraktiv.
Das Grundstück ist ausschließlich zur Wohnbebauung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung - rufen Sie einfach an!
# Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- attraktive Lage
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: nach Absprache
Erbbauzins: 6.573,00 €
Restlaufzeit der Erbpacht: 60 Jahre
# Lagebeschreibung
Das große Wohnbaugrundstück befindet sich in bevorzugter Siedlungslage der Stadt Vellberg. Die historische Stadt Vellberg liegt in der Mitte der beiden großen Kreisstädte Schwäbisch Hall und Crailsheim im Herzen des Bühlertals. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken sowie Schulen, ein Jugendhaus und Kindergärten befinden sich am Ort. Ein vielfältiges Freizeitangebot und verschiedene Sehenswürdigkeiten machen das Leben in Vellberg attraktiv.
Anbieter-Objekt-ID: 32734
Rechtliche Angaben
Firma: Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim
Vertretungsberechtigter: Vorstand:
Thomas Lützelberger,
Michael Beck, Klaus Ehrmann
Vorsitzender des Verwaltungsrats:
Gerhard Bauer
Strasse: Hafenmarkt 1
PLZ/Ort: D-74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 7540
Fax: 0791 754550
E-Mail: info@sparkasse-sha.de
Homepage: www.sparkasse-sha.de
Handelsregisternummer: HRA 571203
Berufsaufsichtsbehörde: Amtsgericht Stuttgart
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE146786933
Verbraucherinformationen
Informationen für den Verbraucher
Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Dezember 2020
A. Allgemeine Informationen
Name und Anschrift der Sparkasse
Zentrale
Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim
Hafenmarkt 1
74523 Schwäbisch Hall
Anstalt des öffentlichen Rechts
Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt)
Telefon: 0791 7540 Telefon:
Telefax: 0791 754550 Telefax:
E-Mail: info@sparkasse-sha.de E-Mail:
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse
Vorstand:
Thomas Lützelberger
Michael Beck
Klaus Ehrmann
Eintragung im Handelsregister
571203 / 670588 (Amtsgericht Stuttgart / Ulm)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
USt-IdNr. DE 146 786 933
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-
Württemberg zu wenden.
Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle
Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Online erreichen Sie die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg unter:
http://www.sv-bw.de/schlichtung
Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird.
Die Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-
Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche
Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.
Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: info@sparkasse-sha.de
B. Informationen zum Maklervertrag mit Provisionsvereinbarung
Wesentliche Leistungsmerkmale
Die Sparkasse weist dem Auftraggeber das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt nach. Sofern ein Kaufvertrag über das Objekt zustande kommt, erhält sie eine Provision vom Auftraggeber.
Preise
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kaufvertrags über das nachgewiesene Objekt eine Provision, die sich nach der Höhe des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in Nr. 1 und Nr. 4 der beigefügten
Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an
einen Dritten weitergibt und der Dritte einen Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden
(z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags
Die Sparkasse erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, indem sie dem Auftraggeber das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt nachweist. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (§ 271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Kündigungsregeln
Ein vertragliches Kündigungsrecht wird nicht vereinbart. Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 314 BGB).
Mindestlaufzeit des Vertrags
Der Vertrag endet nicht vor Verkauf der nachgewiesenen Grundstücke.