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Virtueller
Rundgang
BAUBEGINN - Modernes Wohnen am Schönbuch
325.000 €
- Wohnfläche 53,92 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Balkon
- Fußbodenheizung
- Aufzug
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Neubauprojekt im Rosneäcker.
Hier entsteht Ihr neues Zuhause. Wohnen und leben Sie Ihre Momente im neu erschlossenen Rosneäcker Areal. Hier entstehen 2 moderne Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohnungen. Die Wohnungen haben eine Wohnfläche von ca. 53m² - 99m².
Die Ausstattung der Wohnungen kann individuell nach den eigenen Vorstellungen angepasst und verwirklicht werden.
# Ausstattung
Einziehen und sich gleich wohlfühlen. Hier ist mit einer klaren und modernen Ausstattung von Anfang an für alles gesorgt: elektrische Rollläden, Fußbodenheizung, Badausstattung von namhaften Marken...
HIGHLIGHTS:
Fußbodenheizung in allen Wohnräumen mit Einzelraumsteuerung
Designbäder mit bodenebener Dusche und stylischen Badmöbeln
Großzügiger Balkon, Dachterrasse oder Garten mit Terrasse
Aufzug für barrierefreien Zugang von der Tiefgarage bis zur Wohnebene
Tiefgarage mit PKW-Einzelstellplätzen
Individuelle Ausstattungsmöglichkeiten
**Gerne beraten Sie unsere Kolleginnen und Kollegen zu den Fördermöglichkeiten der L-Bank und KFW Bank**
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Qualität der Ausstattung: Standard
Kaufpreis pro m²: 5.934,72 €
Garagen/Stellplatzkaufpreis: 27.000,00 €
# Lagebeschreibung
Hildrizhausen - Fühlen Sie sich wohl!
Ruhig. Naturnah. Attraktiv.
Die Gemeinde Hildrizhausen hat ca. 4.000 Einwohner und gehört zum Landkreis Böblingen. Der Ort liegt auf
der Schönbuchlichtung, rund neun Kilometer südlich von Böblingen am Nordrand des Naturparks Schönbuch.
Seit der Ortskernsanierung ist eine schöne neue Ortsmitte mit sehr guter Infrastruktur entstanden.
Im Ort selbst finden Sie: Freibad, mehrere Kindergärten, Grundschule, Spielplätze, Einkaufsmöglichkeiten und vieles mehr
Hildrizhausen ist eine der Pforten zum Naturpark Schönbuch mit seinen rund 360 km markierten Wanderwegen, Waldkinderspielplätzen, Feuerstellen, zahlreichen Wasserflächen, Wildgehegen und Ausflugszielen (z.B. ehemaliges Zisterzienserkloster Bebenhausen, Königsjagdhütte, Hochmoor Birkensee u.v.a.)
# Energie
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG
Heizungsart: Fußbodenheizung
Wesentliche Energieträger: Wärmepumpe Luft-Wasser
Anbieter-Objekt-ID: 5474-Wohnung 5
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Böblingen
Vertretungsberechtigter: Michael Fritz (Vorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Strasse: Wolfgang-Brumme-Allee 1
PLZ/Ort: D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Homepage: www.kskbb.de
Handelsregister: HRA 242351
Handelsregisternummer: Amtsgericht Stuttgart
Berufsaufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
www.ecb.europa.eu
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 145047408
Online-Streitbeilegung: https://www.sv-bw.de/schlichtung
Schlichtungsstelle: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.
Verbraucherinformationen
a) Allgemeine Informationen zum Vertragspartner
Name und unsere Anschrift:
Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte:
Vorstand
Michael Fritz (Vorstandsvorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart
HRA 24 23 51
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 145047408
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
b) Informationen zu Ihrem Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale:
Die Sparkasse wird mit dem Nachweis von Kauf-/Miet-Interessenten oder zur Vermittlung eines Kauf-/Miet-Vertrags für das in der Vertragsurkunde bezeichnetet Objekt beauftragt. Die Sparkasse darf auch für Kauf-/Miet-Interessenten entgeltlich tätig werden.
Preise:
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kauf-/Miet-Vertrages eine Provision, die sich nach der Höhe des Kauf-/Miet-Preises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte einen Kauf-/Miet-Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten:
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten:
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags:
Die Sparkasse erfüllt Ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag, indem sie dem Auftraggeber Kauf-/Miet-Interessenten nachweist oder einen Kauf-/Miet-Vertrag für das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln:
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (314 BGB).