Hussen Bierzeltgarnitur weiß stretch Mieten/Leihen
14 €
Beschreibung
Vermietet werden weiße Bierzeltgarnitur-Hussen stretch, bügelfrei in Gastro-Qualität. Ein Hussen-Set besteht aus 1 x Tisch + 2 x Bank, passend für Standard-Bierzeltgarnituren mit 50 cm Tischbreite
14 € pro Set pro Event inkl. Reinigung (max. 3 Tage, z.B. Fr.-So.)
***Außerdem im Sortiment***
- Stehtische
- Stehtisch-Hussen
- Stuhlhussen
- Bierzeltgarnitur-Hussen
- Deko-Herzen
- Bierkrüge 0,5 l
Bei Beschädigungen oder starken Verschmutzungen der Hussen, die mit einer Maschinenwäsche nicht zu entfernen sind, werden dem Mieter die Wiederbeschaffungskosten der Ware in Rechnung gestellt.
Es gelten unsere AGB.
Rechtliche Angaben
Impressum:
HALU Event-Service
Verantwortlicher: Lucas Hanel
Mohnweg 2
91578 Leutershausen
Kontakt:
Telefon: 0151 52077103
Mail: info@halu-eventservice.de
AGB:
1. Vermietung von Stehtischen, Hussen und sonstigen Artikeln
1.1 Mietvertrag
Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den vereinbarten Mietpreis im Voraus vollständig bezahlt hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.
1.2 Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 1 Tag). Alle Preise gelten für die Selbstabholung. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erho¬ben und demnach auch nicht ausgewiesen. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden individuell vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.
1.3 Kaution
Es wird ggf. eine Kaution bis zu 500,00 Euro berechnet, die nach vollständig, einwandfrei Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände durch den Vermieter zurückgezahlt wird.
1.4 Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) ist 14 Tage vor der Veranstaltung zu überweisen oder nach Absprache bei Übergabe der Mietgegenstände fällig. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen.
1.5 Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 1 Tag, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.
1.6 Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice bis zum Hauseingang wird ein individueller Preis vereinbart. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.
Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
1.7 Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe/Abholung. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.
1.8 Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
1.9 Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel wie Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleber Reste, Stockflecken werden nach berechnet zum neu Beschaffungspreis. Es sind keine Wunderkerzen oder offenes Feuer erlaubt, da die Gegenstände sonst Brandlöcher bekommen. Ab dem ersten Brandloch wird die Ware zum Neubeschaffungspreis berechnet.
1.10 Stornierung
Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
50% des Auftragswertes bis zu 14 Tage vor Mietbeginn. 100% des Auftragswertes bei Stornierung bei weniger als 7 Tage vor Mietbeginn.
Stornierungsgebühren gelten auch für abgesagte Veranstaltungen und Hochzeiten aufgrund Corona oder sonstigen Gründen wie z.B. nicht mehr bestehender Location, Krankheit, schlechtes Wetter etc..
1.11 Veröffentlichung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Foto zu machen.
1.12 Sonstiges
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen