Hüpfburg zu vermieten
85 €
Beschreibung
verschiedene Hüpfburgen zu vermieten
Hüpfburg Hai
Größe: ca. 5 x 5,5 m
Montag - Donnerstag: 105,00 €/Tag
Wochenende komplett (Fr-Mo): 240,00 €
Hüpfburg Seaworld / Emoji
Größe: ca. 4 x 4,9 m
Montag - Donnerstag: 85,00 €/Tag
Wochenende komplett (Fr-Mo): 195,00 €
Schaumparty Bubble Park
Größe: ca. 3,5 x 3,5 m
inkl. 2x Schaum
Montag - Donnerstag: 95,00 €/Tag
Wochenende komplett (Fr-Mo): 140,00 €
weitere Informationen und Produkte findest du unter:
www.hüpfburg-haynrode.de
Rechtliche Angaben
HayHüPa GbR – Haynröder Hüpfburgen- & Partyzubehörverleih,
Zur Hoppensee 1, 37339 Haynrode
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zum Umgang mit
Hüpfburgen/Eventmodulen und anderen Mietgegenständen
Geltung und Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma HayHüPa GbR – Haynröder Hüpfburgen- und Partyzubehörverleih (nachfolgend Vermieter genannte) und dem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt. Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters und der Unterzeichnung durch den Mieter zustande.
Vermietung
Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in einem funktionstüchtigen und sauberen Zustand. Bei Abholung der Mietsache hat der Mieter erkennbare Mängel zu prüfen. Vorhandene Beschädigungen oder Mängel müssen vor Mietbeginn schriftlich festgehalten und unverzüglich
dem Vermieter angezeigt werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchs- und Sicherheitshinweise, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution zu verlangen, die vertraglich zu vereinbaren und vertraglich festzuhalten ist. Die Kaution ist dem Mieter nach ordnungsgemäßer, insbesondere mangelfreier Rückgabe der gemieteten Gegenstände
unverzüglich zurückzuzahlen.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Das Abholen, Zurückbringen und Betreuen der Mietobjekte erfolgt in Eigenregie des Mieters. Ein Ausweisdokument ist mitzubringen. Die Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Nach Ende einer Vermietung sind sämtliche Geräte besenrein, ordnungsgemäß zu
verpacken und abzugeben. Mietobjekte, welche zweckmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind sauber zu halten und gereinigt abzugeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden. Die gemieteten Gegenstände sind mit einem geeigneten Transportmittel zu transportieren.
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände bis zur Rückgabe in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden, Unfälle sowie Folge- und Ausfallkosten. Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter trägt insofern keine Verantwortung für Unfälle, Personenschäden oder Sachschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Gegenstände entstehen. Die gesetzlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Witterungsverhältnisse sind von der Aufsichtsperson zu beobachten, um frühzeitig zu reagieren. Bei aufziehendem Gewitter oder ab Windstärke 5 ist die Hüpfburg/Eventmodul sofort abzubauen bzw. das Gebläse sofort abzuschalten und vor Nässe zu schützen. Bei Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die anlässlich des Gebrauchs der gemieteten Gegenstände entstehen, haftet daher ausschließlich der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, sich über den sachgemäßen und sicheren Umgang mit der Mietsache eigenverantwortlich zu
informieren. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Es sei denn, ein Schaden ist direkt durch grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des
Vermieters verursacht worden.
Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Bei unsachgemäßer
Behandlung des Aktionsgerätes (Verschmutzung durch Schuhe, etc.) werden Reinigungskosten in Höhe von mind. 50,00 € (je nach Verschmutzungsgrad), bzw. Reparaturkosten erhoben (je
nach Schadensfall). Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem abschließbaren Raum aufbewahren. Schadensersatzansprüche können gegenüber dem Vermieter nicht geltend gemacht werden, wenn durch höhere Gewalt bedingt, die Aktion nicht rechtzeitig beginnen oder durchgeführt werden kann, und wenn Mietgegenstände während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen.
Gerichtsstand ist Mühlhausen.
Lieferservice
Alle angegebenen Preise sind Abholpreise. Eine Anlieferung (gegen Aufpreis) kann angefragt, aber nicht garantiert werden. Es handelt sich dabei nur um die Anlieferung, nicht die Be-/Entladung oder das Auf-/Abbauen der Hüpfburg/Eventmodul. Vor Ort müssen (je nach
Mietobjekt) 2-3 Personen zur Entladung bzw. Hebetechnik vorhanden sein.
Preise
Es gelten die angegebenen Preise. Bei Tagespreisen (Mo-Do) ist das Mietobjekt bis spätestens 10 Uhr am Folgetrag zurückzugeben. Wird das Mietobjekt für mehrere Tage gemietet, gibt es
ab dem 2. Tag einen 20% Nachlass auf den Tagespreis. An Wochenenden gelten Festpreise von Freitag-Montag 10 Uhr.
Der gesamte Mietbetrag und die Kaution sind in bar ohne Abzug bei Übernahme der gemieteten Gegenstände im Voraus zur Zahlung fällig. Nach Absprache kann die Bezahlung auch auf
Rechnung erfolgen (per Überweisung).
Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung für den
zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
Auftragsrücktritt
Bei Stornierung des Mietvertrages berechnen wir folgende Kosten:
- ab 7 Tage vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis
- ab 2 Tage vor Mietbeginn 80% vom Mietpreis
Bei versäumter Stornierung wird der vollständige Mietpreis fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.
Stand 03/2023