Hoopdance Kurs outdoor ab 01. Juni 2024
75 €
Beschreibung
Ab dem 01.06.2024 startet ein neuer Hoopdance-Kurs für Anfänger. An fünf Samstagen jeweils von 17:00 - 18:30 werden wir gemeinsam Spaß mit dem Hula Hoop-Reifen haben.
Am Ende jeder Stunde hast du die Möglichkeit, eine Videozusammenfassung der erlernten Tricks mit Deinem Smartphone aufzunehmen.
Die Reifen werden gestellt.
ACHTUNG: Der Kurs findet draußen statt. Sollte das Wetter nicht passend sein, werden die Termine verschoben.
Hoopdance ist Tanzen mit einem Hula Hoop-Reifen. In meinem Anfängerkurs wird der Reifen nicht nur um die Hüfte geschwungen, sondern kommt auch außerhalb des Körpers in fließenden Bewegungen zum Einsatz und sorgt so für Geschmeidigkeit im ganzen Körper.
Hoopdance ist für jedes Alter und jedes Fitness-Level geeignet, verbessert die Koordinationsfähigkeit, trainiert die Beweglichkeit, stimuliert die langen Faszienbahnen und macht richtig viel Spaß!
Wir beginnen mit den Hoopdance Basic Tricks. Jede Woche kommen neue Tricks hinzu. Wir lernen, sie tänzerisch miteinander zu verbinden und üben kleine Choreographien ein.
Der Reifen wird zu Deinem
Tanzpartner!
Beispiele, wie so ein Tanz aussehen kann, findest du auf meinem Instagram Profil
https://www.instagram.com/hoopanja?igsh=d2xsbzM5dDJvbzJx&utm_source=qr
Mehr Informationen:
https://hoopanja.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Anja Martin
Hoopdance-Trainerin
Eschelsmark-Lundshof 1
24354 Kosel
Kontakt
Telefon: 04355-948915
E-Mail: info@hoopanja.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
anderer Beruf
Zuständige Kammer:
Verliehen in:
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: eRecht24