Hochwertige Gewerbefläche vielseitig nutzbar in Bestlage von Ofen (Obj.-Nr.: 6260)
VB
- Art Mieten
- Fläche 180 m²
- Objektart Büros & Praxen
- Etage 0
- Baujahr 2002
- Nebenkosten 350 €
- Provision Mit Provision
- Parkplätze vorhanden
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Repräsentative Bürofläche / Praxisfläche etc. in verkehrsgünstiger Lage von Ofen.
Die Räumlichkeiten sind bereits mit hochwertigen Büromöbeln ausgestattet die mit genutzt werden können. Ein schnelles Durchstarten Ihres Unternehmens an diesem ansprechenden Standort ist somit kurzfristig möglich.
Eine individuelle Aufteilung der Räumlichkeiten für Ihre Zwecke ist gegeben.
Aufteilung:
Eigener Außenzugang zur Gewerbefläche mit derzeit 11 Arbeitsplätzen. Zwei separate WC‘s und Personalküche. Aktuell sind zwei Büroräume für sich abgetrennt und die restlichen Arbeitsplätze werden als „Großraumbüro“ genutzt. Mit geringem Aufwand lässt sich dieses aber individuell anpassen in mehrere abgeschlossene Büroräume.
# Ausstattung
- eigener Außenzugang
- weiterer Eingang über ein Foyer
- repräsentative Außendarstellung in werbewirksamer Lage
- 5 Parkplätze direkt am Objekt
- Bushaltestelle vor der Tür
- derzeit 11 Arbeitsplätze
- vorhandene Büromöbel können genutzt werden
- 2 WC´s
- Personalküche
- individuelle Nutzungsmöglichkeiten der Gewerbeeinheit
- Kabel Deutschland
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 5
Verfügbar ab: n.V.
Bodenbelag: Fliesen, Teppich
Provision: 2,38 Kaltmieten inkl. ges. MwSt.
Bürofläche: ca. 180 m²
# Lagebeschreibung
Ofen ist ein Ortsteil der Gemeinde Bad Zwischenahn und liegt an der westlichen Stadtgrenze von Oldenburg (Wechloy).
# Sonstiges
Meyer Immobilien - Professionalität, die sich für Sie auszahlt!
Wir sind das älteste, ortsansässige, inhabergeführte und unabhängige Familienunternehmen der Immobilienwirtschaft in 26180 Rastede.
Unsere Privat- und Firmenkunden werden von uns persönlich betreut und genießen die Vorteile einer erfahrenen Interessenvertretung mit langjähriger Erfahrung.
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Es ist unser Bestreben,
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Vertrauen daher auch Sie,
wie eine große Anzahl zufriedener Kunden, auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Team von Meyer Immobilien
Anbieter-Objekt-ID: 6260
Rechtliche Angaben
Meyer Immobilien
Anton-Günther-Str. 5
26180 Rastede
Telefon: +49 4402 9115-0
Mobil: +49 171 936 2879
Fax: +49 4402 9115-15
info@meyer-immobilien.de
Handelsregisternr.: HRA 204383
USt.-Id: DE297770613
Geschäftsinhaber: Wilfried Meyer und Felix Meyer GbR
Geschäftsführer: Wilfried Meyer und Felix Meyer
Gewerbeerlaubnis: Zuständige Aufsichtsbehörde für Tätigkeit nach § 34c GewO:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestr 6 26122 Oldenburg www.ihk-oldenburg.de
Inhaltlich Verantwortlicher: gemäß § 6 MDStV:
Auktionatorenfirma Wilfried und Felix Meyer GbR i.Gr.
Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Wir danken immoprofessional für die Unterstützung.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der Firma Meyer Immobilien, Wilfried und Felix Meyer GbR – Rastede – im folgenden Firma Meyer Immobilien genannt – und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Die Firma Meyer Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Firma Meyer Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Meyer Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma Meyer Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Meyer Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit der Firma Meyer Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma Meyer Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma Meyer Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Meyer Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Firma Meyer Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma Meyer Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Meyer Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma Meyer Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird die Firma Meyer Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.
4. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Meyer Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Firma Meyer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma Meyer Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Die Firma Meyer Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Meyer Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Die Firma Meyer Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma Meyer Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
6.3. Eine Gewähr für die durch die Firma Meyer Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma Meyer Immobilien ist ausgeschlossen.