Hausmeistertätigkeiten, Garten- und Landschaftsbau
VB
- Art Garten- & Landschaftsbau
Beschreibung
Hallo ich habe neuerdings Kleingewerbe angemeldet und suche auf diesen Weg Aufträge meine Dienstleistung sind Hausmeisterservice + Gartenarbeit gern können sie sich individuell bei mir informieren.
Rechtliche Angaben
Rechtsgrundlagen, Auskunftspflicht, Umfang und Art der Erhebung
Rechtsgrundlage der Statistik ist § 14 Abs. 13 in Verbindung mit § 14 Abs. 14 Nr. 5 GewO in Verbindung mit der Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) sowie in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a GewAnzV (Feld-Nummern 6, 10, 18 bis 25, 29 und 32 der Anlage 1 zur GewAnzV) und zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c GewAnzV (Feld-Nummem 6, 10, 18 bis 26, 28 und 29 der Anlage 3 zur GewAnzV). Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Abs. 13 GewO in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 13 Satz 4 GewO sind die Gewerbeanzeigepflichtigen, die ein Gewerbe an- oder abmelden, auskunftspflichtig und erfüllen die Auskunftspflicht durch Erstattung der entsprechenden Gewerbeanzeige. Nach § 3 Absatz 4 GewAnzV werden die Daten aus der Gewerbeanzeige elektronisch über verwaltungsinteme Kommunikationsnetze oder verschlüsselt über das Internet an die statistischen Ämter der Länder übermittelt.