Haushaltsnahe Dienstleistungen | Alltagshilfe
VB
Beschreibung
NEU: Haushaltsnahe Dienstleistungen im Kreis Steinfurt - Bei Pflegegrad abrechenbar über die Pflegekasse!
Wir bieten Handwerkerleistungen im Rahmen des Entlastungsbeitrages an, den die Soziale Pflegeversicherung (§45a SGB XI) vorsieht. Ziel: Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben zu können und ihr Alltagsleben aufrechtzuerhalten.
Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen ein monatliches Budget zur Verfügung, das auch angespart werden kann und nicht am Monatsende verfällt. Bislang nicht genutzte Gelder eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Übrigens: Wer den Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen seitens der Pflegekasse nicht voll ausschöpft, kann den Betrag, der nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzt wurde, bis maximal 40 Prozent für Angebote wie unseres zusätzlich nutzen.
Mehr unter: www.bhd-familienhilfe.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)
NLF GmbH
Naturstoff- und Dienstleistungszentrale Land und Forst
Geschäftsführer: Hans-Georg Guhle, Christian Brökers
Hembergener Str. 10
48369 Saerbeck (Westf.)
Telefon: 0 25 74 / 93 91 0-0
Telefax: 0 25 74 / 93 91 0-10
E-Mail: info (at) nlf-gmbh.de
Firmensitz: Saerbeck
Steuer-Nr.: 327/5888/7621
Finanzamt Steinfurt
HRB_NR. 6018
USt.Ident.Nr. DE 2339 3142 2
HR-NR.: 690 am Amtsgericht Steinfurt