Handpackzange Ochsenkopf 265 mm Öffnungsweite

65 € VB

Nur Abholung
67744 Rheinland-Pfalz - Schweinschied
09.01.2024
  • Zustand Neu

Beschreibung

Ich verkaufe hier eine sehr solide und stabile Handpackzange der Firma Ochsenkopf.
Der große rutschfeste Griff eignet sich hervorragend zum sichern anpacken der Holzscheite und Stammabschnitte, auch mit Handschuhen. Einfach von oben über den Stammabschnitt drücken, zurückziehen und die sehr spitzen und scharfen Krallen verbeißen sich sicher im Holz. Beim Ablegen des Holzabschnittes das gesamte Paket auf den Boden dotzen und die Verbindung löst sich.

Modell: OX 52-0000, OX-C4
Hersteller: Ochsenkopf by GEDORE Werkzeugfabrik

Packmaß: bis 265 mm Durchmesser
Material: Stahl, Korkgriff

Oberfläche: Weist keine gebrauchsübliche Spuren auf. Die Zange war nicht mal im Wald. Habe sie zu Hause auf dem Hof lediglich getestet. Wegen Heizungsumstellung wird diese nicht mehr benötigt.
Keinerlei funktionelle Mängel erkennbar. Kleinere Lagerspuren. Siehe Bilder.

Die Wahre stammt aus einem Nichtraucherhaushalt.
Die Bilder sind Bestandteil der Beschreibung.
Lieferung wie abgebildet und sorgfältig verpackt.
Versicherter Versand!

Viel Spaß beim benutzen vorab.
Zahlung via Kreditkarte werden nicht akzeptiert.
Bei Fragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch meine anderen Angebote.

Dies ist ein Privatverkauf, deshalb leider keine Gewährleistung, kein Umtausch und keine Rücknahme möglich.
Die Bilder sind Bestandteil der Beschreibung.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund neuer Gesetzbestimmungen erfolgt die Auktion bzw. dieser Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit dem Gebot bzw. dem Kauf an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, sonst haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware. Hinweis: Gebote sind rechtsverbindlich! Der Bieter erklärt durch die Abgabe seines Gebotes verbindlich, dass es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des § 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und auch wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu bezahlen.

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