Großzügiges Baugrundstück in unverbaubarer Feldrandlage in Langenschwarz zum Verkauf

79.000 €

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 1.904 m²
  • Provision Mit Provision

Standort

36151 Hessen - Burghaun

Beschreibung

# Objektbeschreibung
In unverbaubarer Lage von Langenschwarz, einem Ortsteil der Gemeinde Burghaun, befindet sich dieses angebotene Baugrundstück zum Verkauf. Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im ca. acht Kilometer entfernten Burghaun oder Schlitz.

Das Baugrundstück ist ca. 1.904 m² groß, befindet sich in einem bestehenden Baugebiet und ist bereits erschlossen. Für eine ggf. zukünftige Endfertigung der Straße fallen noch Straßenbau Beiträge für den späteren Eigentümer an. Eine zeitnahe Bebauung ist realisierbar aber nicht verpflichtend. Direkt angrenzend befindet sich ein weiteres Grundstück mit ca. 1.280 m² zum Verkauf.

Gerne stehen wir bei Fragen bezüglich der Bebauung zur Verfügung und beantworten Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zu diesem Grundstück.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.

# Lagebeschreibung
Langenschwarz ist ein Ortsteil der Kerngemeinde Burghaun und beheimatet rund 602 Einwohner. In Burghaun finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, zahlreiche Vereine für freizeitliche Aktivitäten sowie einen Kindergarten und eine Grundschule.Weiterführende Schulen sind im benachbarten Hünfeld vorhanden. Die Autobahn 7 sowie Bundesstraße 27 sind schnell zu erreichen, eine Bahnverbindung gibt es im Ort.

# Sonstiges
Weitere attraktive Immobilienangebote finden Sie zudem auf unserer Homepage www.v-r-immobilien.de

Kundeninformationen:
Wenn Sie Ihr Immobilienberater nach dem Ausweis fragt hat das folgenden Grund:
Nach den Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Kunden nach § 3 GwG zu identifizieren, bevor sie in konkrete Vertragsverhandlungen treten. Zur Identifizierung wird deshalb nach Ihrem Personalausweis oder Reisepass gefragt und dieser kopiert bzw. die notwendigen Informationen notiert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt! Als Kauf.- bzw. Mietinteressent sind Sie verpflichtet die benötigten Auskünfte zu erteilen (Nach § 4 Abs. 6 GwG sind das: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeanschrift, Staatsangehörigkeit und die ausstellende Behörde). Ferner muss der Makler klären, ob der Vertragspartner im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten (Die damit verbundene Vollmacht ist nachzuweisen!). Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.

Anbieter-Objekt-ID: 6529

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