Großes Baugrundstück steht zum Verkauf!
260.000 € VB
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 1.500 m²
- Verfügbar ab März 2024
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein Baugrundstück für Bebauung von 2 bis 4 Häuser, je nach Große und Grundstücksbedarf.
Das zu erwerbende Grundstück liegt in einem ruhigen Stadtteil und hat gute Anbindung zum Stadtzentrum und auch nach Köln, Wiehl, Bergneustadt.
Es gibt auch Bebauungspläne.
Sprechen Sie uns an.
Um Bonität wird gebeten.
Sonstiges:
Die Daten beruhen auf Unterlagen des Verkäufers, so dass wir eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität nicht übernehmen können. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Auslassungen, Irrtümer, Tippfehler sind vorbehalten.
Käuferprovision 4,76 % incl. MwSt. vom Kaufpreis, nach Notartermin fällig.
Wir bitten um Verständnis, dass vollständige Anfragen bevorzugt beantwortet werden.
Bitte tätigen Sie hierzu folgende Angaben:
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Rechtliche Angaben
Julia Schorde Immobilien
Kölner Str. 72
42499 Hückeswagen
Tel: 02192 9334691
E-Mail: julia-immobilien@web.de
Inh.: Julia Zimmer-Schorde
Kein Eintrag in das Handelsregister.
Steuer-Nr.: 221/5136/3089
Finanzamt Wipperfürth
Gewerbeberechtigung
Erlaubnis nach§ 34c der Gewerbeordnung (GewO) vom 12.09.2012, erteilt durch:
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Ordnungsamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Gewerbe-Um-/Anmeldung am 07.04.2020 - Tätigkeit nach § 34 c Abs. 1 GewO (Maklerin)
Stadt Hückeswagen
Der Bürgermeister
Fachbereich III - Ordnung und Bauen
Auf´m Schloß 1
42499 Hückeswagen
Berufsaufsichtsbehörde:
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Ordnungsamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Verbraucherinformation zur Schlichtungsstelle:
Julia-Schorde-Immobilien nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Es gilt die Datenschutzverordnung DSGVO. Den entsprechenden Text zur Verordnung können Sie auf unserer Internetseite abrufen:
https://julia-schorde-immobilien.de/datenschutzerklaerung/
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diese auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, Wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postweg kontaktieren.
Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.