Gewerbliche Gasprüfung nach DGUV 110-010 (vorher Vorschrift 79)
99 €
Beschreibung
GEWERBLICHE GASPRÜFUNGEN NACH DGUV REGEL 110-010 (vorher DGUV VORSCHRIFT 79)
Gewerbliche Gasprüfung für Schausteller, Imbissstuben, Märkte, Restaurants, Foot-Trucks und Heizpilze wenn sie im Außenbereich genutzt werden.
Was ist die Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010 und in welchen Bereichen kommt sie zum Einsatz?
Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung installiert bzw. betreibt, wird um eine regelmäßige Prüfung der Anlage durch einen Sachkundigen nicht herumkommen. Zu diesem Zweck wurde vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Regel 110-010 erstellt, Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage definiert und geregelt werden. Diese ist seit dem Dezember 2022 in Kraft (vorher DGUV Vorschrift 79, BGV D34 oder VBG 21).
Dabei dient die DGUV Regel 110-010 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden. Hier ist natürlich vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wobei hier dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.
Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage ist verpflichtend!
Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 110-010 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt: mobile Anlagen müssen alle zwei Jahre der Prüfung unterzogen werden. Auf alle Fälle gilt jedoch auch: Wird eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder muss repariert werden, so wird eine erneute Prüfung fällig.
Im Sinne der Unfallvorbeugung werden im Rahmen der DGUV Regel 110-010 vor allem die Dichtigkeit (z.B. Haarrisse in Schläuchen, Verschleißspuren an Kupfer- und/oder Metallrohren) und Funktionalität der jeweiligen Gasinstallation (Druckminderer, Flaschenaufstellung usw.) überprüft.
Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung durch den Sachkundigen nach DGUV Regel 110-010. Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 1 oder 2 Jahren ( je nach Anlage) Dichtigkeitsprüfung mittels Druckabfallmethode
Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, Schläuche, etc.)
Überprüfung der Geräte auf Funktion
Überprüfung der Flaschenaufstellung
Erstellen der Prüfprotokolle
Anbringen der Plakette
Reparaturen, Lecksuche oder Neuteile werden gesondert berechnet.
Festpreis: 99,00EUR
An-Abfahrtkosten: nach Vereinbarung
Tel. 0172 2815937
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