Gewerbeimmobilie in zentraler Lage der Auricher Innenstadt
VB
- Art Mieten
- Fläche 49 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Diese ca. 49 m² große und direkt in der Auricher Innenstadt gelegene Fläche bietet Ihnen im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses unendlich viele Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer Träume.
Durch den großzügigen und offenen Schnitt sind die Räumlichkeiten für jede Art von gewerblicher Nutzung ideal und eignen sich hervorragend für Büroräume oder auch als Laden- und Verkaufsfläche.
Zu der Fläche gehören zwei separate Eingänge, sowie ein Abstellraum, ein Kellerraum, ein Aufenthaltsraum mit Kochzeile.
Bei Bedarf können weitere Parkplätze im direkten Umfeld gemietet werden, sofern verfügbar.
# Weitere Angaben
Zimmer: 1
Provision: 2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.
# Lagebeschreibung
26603 Aurich zentrale Innenstadtlage, ausgewogene Infrastruktur, gute ÖPNV, ZOB in fußläufiger Entfernung.
# Sonstiges
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Die Wertermittlung einer Immobilie ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufserfolg. Mit einer marktgerechten Objektbewertung ist ein geplanter Verkauf wesentlich schneller zu realisieren. Gerne stehen wir Ihnen für diese umfangreiche, spezifische und anspruchsvolle Wertermittlung zur Verfügung. Natürlich kostenlos und unverbindlich. Profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen.
VIP-Immobilien
Lars Buck
Vertriebsleiter
0173 - 767 84 14
04941-18 08 18
VIP-Immobilien.de
Standort Aurich
Marktpassage 4, 26603 Aurich
Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Die Höhe der Käuferprovision ist dem Exposee aus der entsprechenden Sektion zu entnehmen und ist mit dem notariellen Kaufvertragsabschluss verdient und fällig. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung führt gegebenenfalls zu Courtage- bzw. Schadensersatzansprüchen.
# Energie
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche gem. § 79 (4) GEG
Anbieter-Objekt-ID: 0116
Rechtliche Angaben
Firma: VIP Immobilien
Vertretungsberechtigter: Volker Iben
Strasse: Marktpassage 4
PLZ/Ort: D-26603 Aurich
Telefon: 0 49 41 18 08 18
E-Mail: info@vip-ostfriesland.de
Homepage: www.vip-ostfriesland.de
Handelsregisternummer: D-8A11-GUL6F-09 Versicherungsmakler
Berufsaufsichtsbehörde: IHK für Ostfriesland und Papenburg, 26697 Emden
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE275821950
Online-Streitbeilegung:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Hinweise Datenschutz: https://www.vip-ostfriesland.de/datenschutz
Link zu Impressum: https://www.vip-ostfriesland.de/impressum
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformation - Immobilienvermittlung
(gem. § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB)
1. Wesentliche Eigenschaften der Vermittlungsleistung
Der mit VIP Immobilien geschlossene Maklervertrag beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages (bspw. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag etc.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird VIP Immobilien für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ebenso, die individuelle Suche nach einem geeigneten Vertragspartner.
2. Identität des Unternehmens und Adressat
VIP Immobilien
Inh. Volker Iben
Marktpassage 4
26603 Aurich
Tel.: 04941 180818
E-Mail: iben@vip-ostfriesland.de
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Vermittlungsleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten (falls nicht anders vereinbart) und ist danach mit einmonatiger Frist kündbar.
Der Maklervertrag mit dem Käufer ist unbefristet. Der Käufer wird sich in Ruhe mit der nachgewiesenen Immobilie auseinandersetzen. Den Vertrag kann der Käufer jederzeit kündigen, wenn er seine Kaufabsicht aufgegeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, dem Immobilienmakler diese Aufgabe der Kaufabsicht anzuzeigen. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.