Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz MuSchG Fachkundige Person

VB

45772 Nordrhein-Westfalen - Marl
30.06.2023

Beschreibung

Gemäß § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber für jede Tätigkeit die Gefährdungen (Art, Ausmaß, Dauer) beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann. Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen.
Unternehmen können bei der Umsetzung dieser Vorgaben vor Herausforderungen stehen.

Dank meiner langjährigen Erfahrung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen durch fachkundige Personen (§ ) Abs.5 MuSchG) und zahlreichen Fachvorträgen zu diesem Thema, kann ich Sie kompetent und umfassend in diesem Bereich beraten und unterstützen.

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