Fußgängerampelanlage Baustellenampel Ampel LSA mieten leihen
VB
Beschreibung
FG 2 – kabelgesteuerte Signalanlage für Fußgängerüber-
wege und Einbahnwechselverkehr 12 V DC / 230 V AC, Type D, nach RSA
Da es hier um eine Lichtzeichenanlage handelt, bei der es im Kreuzverkehr zu Verkehrsströmen von Fahrzeugen und Fußgängern bzw. Radfahrern kommt, ist eine Lichtzeichenanlage vom Typ-D erforderlich. Die Lichtzeichenanlage ist nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) in Verbindung mit den technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97) zwingend erforderlich, da diese über definierte EIN- und AUS-Schalter betreiben werden. Im Störfall muss diese Steuerung über das AUS-Schaltbild auf „Fußgängersignalgeber dunkel“ und „Kreuzungsanlage Hauptrichtung dunkel, Nebenrichtung gelbblinkend“ wechseln. Des Weiteren müssen die Anlagen des Typ-D koordinierungsfähig (Funkuhr oder Synchronisation) sein. Sie müssen außerdem eine Zwischenzeitüberwachung und Verriegelungsmatrix besitzen, die von der Signalerzeugung unabhängig ist. Außerdem müssen mind. die Zeitpunkte der letzten Programmschaltung und der letzten Fehlerabschaltung der Anlage gespeichert und jederzeit abrufbar sein.
Für Fußgängerüberwege im Anforderungs- oder Automatikbetrieb,
inklusive Anforderungszählwerk, batteriesparende Dunkelschal-
tung u. v. m.
Die Bedienung erfolgt übersichtlich mit Tasta-
turfeld und LCD-Display. Zwei Signalständer bieten Platz für die
Steuerzentrale und 2 Akkus 12 V / 180 Ah. Die zweiteiligen 6 m hohen Steckmasten, an denen die Signalgeber befestigt werden, dienen gleichzeitig als Überspannungsgarnitur.
inkl. Beschilderung
Aufbau, Programmierung, Verkabelung, Markierung nach Zeitaufwand
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot
Kaution: 500€
Gerne stehen wir für Rückfragen oder Reservierung zur Verfügung unter der Telefonnr.:
0155 602 128 33
Die Rückgabe muss gereinigt und unbeschädigt erfolgen, für Reinigung durch den Vermieter und Beschädigungen wird andernfalls eine dem Aufwand entsprechende Gebühr fällig und die Kaution einbehalten.
Vermietung nur gegen Vorlage eines in Deutschland ausgestellten Lichtbildausweises / Reisepasses (Original, keine Kopie).
Die Kaution sowie der Mietpreis, für den vereinbarten Zeitraum, sind bei Abholung oder bei vereinbarter Lieferung in bar zu bezahlen.
Reservierung nur gegen Anzahlung möglich.
Storno:
Der Mieter kann nach Annahme des Angebots und damit erfolgtem Vertragsschluss bis zu 14 Tage vor dem Beginn der Mietzeit von dem Vertrag kostenfrei zurücktreten. Danach werden 50% des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung am Tag vor Beginn der Mietzeit oder während der Mietzeit sind der gesamte vereinbarte Mietpreis sowie die gesamten vereinbarten Nebenkosten (z.B. Anlieferung, Aufbau, Verbrauchsartikel) fällig.
Lieferung nur gegen Vorauszahlung möglich.
Die Haftung für Sach- oder Personenschäden und Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch oder nicht eingewiesene Personen ist hiermit ausgeschlossen.
Rechtliche Angaben
Mietpark-Reinig
Geschäftsführender Inhaber:
Christian Reinig
Kontakt:
Tel.: 0155 602 128 33
E-Mail: ch.reinig@t-online.de
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