Freisprechanlage Freisprecheinrichtung Soaiy S-61 Oldtimer
19 €
25 €
+ Versand ab 4,89 €Beschreibung
Wie Neu da kaum benutzt, war für mich nur eine Übergangslösung da ich dann ein entsprechendes Radio eingebaut habe. Das Ding funktioniert wirklich gut und hat einen vernünftigen Klang sowie Mikrofon. Am besten einfach an der Sonnenblende anbringen und schon geht’s los. Das ganze wird dann über Micro USB aufgeladen.
Ideal auch für Oldtimer nutzbar!
12 Volt Ladestecker für Zigarettenanzünder und ein passendes Ladekabel ist natürlich dabei.
UVP 49 €
[Benutzerfreundlich] Selbst zum Ein- und Ausschalten der Freisprecheinrichtung brauchen Sie keine Taste zu drücken. Es schaltet sich beim Einsteigen per Erschütterungssensor automatisch ein und verbindet sich automatisch mit Ihrem Smartphone. Beim
[Hohe Akkuleistung] Typ: wiederaufladbare 1000mAh Li-ion Batterie; Bis zu 18 Stunden Gesprächszeit und bis zu 50 Tage Standby; Akkuladezeit: ca. 3 Stunden
[Multipoint-Funktion] Sie können zwei Bluetooth Handys gleichzeitig verbinden und problemlos auf beiden Geräten ankommende Anrufe annehmen. Drücken Sie kurz die Annahme-Taste, um den ersten Anruf zu halten. Problemloses Pairing durch
[einfache Sprachsteuerung mit Schulenglisch] Bei einem eingehenden Anruf klingelt das S61; Durch ein "Yes" oder "No" können Anrufe angenommen oder eben abgelehnt werden.
Spracherkennung wie Siri oder Android Telefonbefehle wie "OK Google" aktivieren möglich (Telefonabhängig); Navigationsanweisungen von GPS-App und Wiedergabe von Musik/ Podcasts Unterstützung; gute Sprachqualität für beide Gesprächspartner durch 3W
Da die neue EU-Richtlinie jetzt 1 Jahr Gewährle istung auch für
Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht ausschließt - erkläre ich, das ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der Eu-Richtlinie übernehme. Mit dem Kauf der Ware erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie /Gewährleistung zu verzichten. Auf die bei mir gekauften gebrauchte Artikel, besteht keinerlei Widerrufs- und
Rückgaberecht (§312dAbs. 4Nr.5BGB).