Flughafentransfer, Kleintransport, Kurierunternehmen, Kurier 24/7
1 € VB
Beschreibung
Wir als Kurierunternehmen bieten unseren Kunden folgende Leistungen an:
Direktfahrten ✓
Eilige Waren bzw. Brief-Sendungen die im Auftrag einer Firma oder Privatperson von einer Vorbestimmten Versand-Adresse zu einer Vorbestimmten Liefer-Adresse geliefert werden sollen. Diese Fahrten werden auf direktem Weg vom Versender zum Empfänger und nur für diesen einen Auftraggeber durchgeführt.
Sonderfahrten ✓
Dringende Warenlieferungen von Firmen und Privatpersonen zu einen von Auftraggeber festgelegten Kunden bzw. Empfänger.
Kurierfahrten ✓
Fahrten die im Auftrag von Firmen oder Privatpersonen in einem vorher festgelegten Zeitfenster durchgeführt werden sollen.
Eilige Firmen-u. Brief-Sendungen ✓
Dringend zu verschickende Briefsendungen
wie z.B. Anwalts-u. Notars-Schreiben, Grossumschlag-Sendungen mit wichtigen Inhalten, Kleinere Firmen-Kartonagen mit dringend zu liefernden Teilen (Prototypen o.ä.)
Kleintransporte ✓
Stückgut, Kartonagen u. Paletten-Waren
wie z.B. Stückgutwaren die einen Einzelgewicht von mehr als 20 Kg nicht überschreiten sollte. Kartonagen einzeln oder fixiert auf einer Palette. Paletten-Ware ( maximal 2. Paletten) mit einem Gesamtgewicht von ca. 800 Kg. Details wie z.B. - L/B/H u. Gewicht der Ware erfolgen nach Absprache mit dem Kunde.
Rufen sie uns an - Wir erstellen ihnen gerne ein verbindliches Angebot!
Sprint-Kurier
Rechtliche Angaben
Sprint-Kurier Schröder
Peter Schröder
Rückersgasse 31
98574 Schmalkalden
Fon: 03683 4078411
Fax: 03683 4078412
Mobil: 0174-4649876
Mail: sprint-kurier@web.de
Web: https://sprint-kurier.eu
USt.IdNr.: DE 220939819
Amtsgericht: Schmalkalden-Meiningen
Plattform EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre
Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungs-
verfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen.
Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt
keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen
zuständiger ordentlicher Gerichte dar.