Fliesenleger hat noch Termine frei - kostenloses Angebot!
45 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Hallo und vielen Dank für ihr Interesse an unserer Arbeit.
Wir bieten ihnen sämtliche Tätigkeiten rund ums Thema Fliesenverlegung an. Absolut fachgerecht und nach neuestem Stand der Technik.
Dazu gehören:
Fachgerechte Untergrundprüfung
Verharzen / Verpressen von evtl. vorhandenen Rissen
Herstellen von Haftbrücken auch auf kritische Untergründe
Abdichtung nach neuester DIN 18452
Fliesenverlegung an Wänden
Fliesenverlegung auf Böden
Fliesenverlegung auf Treppen
Fliesenverlegung im Außenbereich ( Terrassen / Balkone )
Fliesenverlegung auf alte Fliesen ( Fliese auf Fliese )
Natursteinverlegung
Professionelle Reinigung von verwitterten / verschmutzten Flächen
Versiegelung von Fliesen im Außenbereich ( Nano Imprägnierung )
Der angegebene Preis von 45,00€ bezieht sich auf Stundenlohnarbeiten netto. Wir erstellen ihnen aber auch gerne ein Festpreisangebot für ihr Vorhaben. Kostenlos und unverbindlich!
Um ein konkretes Angebot erstellen zu können, ist es erforderlich dass ihr Vorhaben kurz besichtigt wird. Nur so können sie auch sicher sein, dass das Angebot nach ihren Vorstellungen erstellt wird. Außerdem ist es für sie als Kunden genauso wie für uns als Handwerker besser, wenn man sich vorab einmal kurz gesehen hat.
Bei Fragen dürfen sie mich gerne tagsüber unter 0162 - 310 22 55 anrufen oder eine Nachricht schreiben.
Bitte geben sie bei ihrer Anfrage unbedingt eine Telefonnummer an, sowie die PLZ ihres Bauvorhabens.
Und ja, wir sind der Betrieb aus dem Fernsehen. Wir arbeiten nach wie vor nicht für Ingenieure von Audi oder Siemens. Nur so können wir für unsere Kunden seit Jahren das günstige Preisniveau halten.
Rechtliche Angaben
Schmiedl Unternehmensgruppe
Andreas Schmiedl
Geisgries 9
85104 Pförring
Tel: 0162 - 3102255
Sollte eine unserer Anzeigen die Rechte Fremder Dritter verletzen, oder in einer anderen Art und Weise unzulässig sein, so bitten wir um eine Benachrichtigung nach §8 Abs.4 UWG ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Anzeigen in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien
nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.