Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG ab 02.05.2024

85609 Kr. München - Aschheim
09.06.2024

Beschreibung

Allgemeine Fortbildung nach § 53 FahrlG

Wann musst du dich fortbilden lassen?

Entweder:

* Alle vier Jahre (bzw. innerhalb von 4 Jahren) drei aufeinander folgende Tage Oder – Wenn nicht drei aufeinander folgende Tage:
* Insgesamt vier Tage innerhalb von vier Jahren

Komm in die Ismaninger Straße 7 in Aschheim bei München und lerne uns kennen.

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