Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG ab 02.05.2024
Beschreibung
Allgemeine Fortbildung nach § 53 FahrlG
Wann musst du dich fortbilden lassen?
Entweder:
* Alle vier Jahre (bzw. innerhalb von 4 Jahren) drei aufeinander folgende Tage Oder – Wenn nicht drei aufeinander folgende Tage:
* Insgesamt vier Tage innerhalb von vier Jahren
Komm in die Ismaninger Straße 7 in Aschheim bei München und lerne uns kennen.
Rechtliche Angaben
https://www.berufskraftfahrer-muenchen.de/impressum/
https://www.fahrlehrerschmiede.de/impressum/