Fahrlehrer/In BE werden / nach AZAV zertifiziert

VB

27753 Niedersachsen - Delmenhorst
20.06.2024

Beschreibung

Weiterbildung zum FahrlehrerKlasse BE – Beginn – 12.08.2024 Ende 11.02.2025 in der Verkehrsfachschule Wichmann in Delmenhorst

Die 12-monatige Fahrlehrerausbildung ist bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Entsprechend dem gültigen Rahmenlehrplan werden in der theoretischen Ausbildung folgende Bildungsinhalte vermittelt:

Verkehrsverhalten (270 Unterrichtsstunden)
Recht (100 Unterrichtsstunden)
Technik (120 Unterrichtsstunden)
Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden (300 Unterrichtseinheiten)
Berücksichtigung personeller, sozialer, kultureller Lernbedingungen (34 Unterrichtsstunden)
Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen (66 Unterrichtsstunden)
Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung (110 Unterrichtsstunden)

Der Ablauf der Fahrlehrerausbildung erfolgt in 3 Abschnitten:
PHASE 1: EINFÜHRUNG & ORIENTIERUNG (1 Monat)
PHASE 2: THEORETISCHE AUSBILDUNG & HOSPITATION (7 Monate)
PHASE 3: LEHRPRAKTIKUM & REFLEXION (4 Monate)

Nach erfolgreicher Ausbildung zum Fahrlehrer Klasse BE stehen Ihnen weitere Qualifikationsmöglichkeiten offen. Zum Beispiel können Sie die PKW-Fahrlehrerlaubnis um die Qualifikation zum Motorradfahrlehrer oder zum LKW- bzw. Bus-Fahrlehrer erweitern. Auch außerhalb der klassischen Führerscheinausbildung stehen Ihnen viele interessante Tätigkeitsfelder offen.

Wir beraten Sie gerne dazu.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer der Klasse BE tätig werden zu dürfen, müssen Sie die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie bitte bei uns nach. Wir beraten Sie dann gerne.

• Zu Ausbildungsbeginn sollten Sie mindestens 20 Jahre alt sein. Am Ende des Lehrgangs sollten Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben.
• Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein. Das beurteilt die Verwaltungsbehörde, bei der Sie den Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis stellen auf der Grundlage von ärztlichen Untersuchungsergebnissen.
• Sie müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Dafür werden Sie bei uns ausgebildet und Sie beweisen Ihre Eignung durch das Bestehen der Fahrlehrerprüfung.
• Es dürfen gegen Sie keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen. Man spricht hier auch von der charakterlichen Eignung. Diese wird von der Verwaltungsbehörde durch Abfrage des Fahreignungsregisters beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und durch die Anforderung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses überprüft.
• Sie müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Als gleichwertige Vorbildung wird unter anderem das Abitur, die Fachhochschul- oder Fachschulreife, eine abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung oder die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes anerkannt. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf auch ohne Abschlussprüfung in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahme- Genehmigung ist ein anerkannter Eignungstest eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
• Sie müssen spätestens bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE sein
• Die Fahrerlaubnis der Klasse B müssen Sie vor Beginn Ihres Lehrpraktikums seit mindestens drei Jahren besitzen.
• Sie müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Auch darüber entscheidet die Verwaltungsbehörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, beraten wir Sie gerne telefonisch. Rufnummer TACHEX GmbH 0541 76027411 (die Weiterbildung würde natürlich in Delmenhorst stattfinden)

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