Jetzt Fahrlehrer werden! Bis zu 4000 Euro Brutto / Monat

32052 Nordrhein-Westfalen - Herford
11.11.2025
  • Berufserfahrung Ohne Berufserfahrung
  • Arbeitszeit Vollzeit
  • Beschreibung

    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich zu verändern und einen sicheren Arbeitsplatz. Fehlende Berechtigungen können noch erworben werden.

    Eine Ausbildung mit Zukunft:
    Nach der Ausbildung:
    - bis zu 4000 Euro Brutto pro Monat
    - Auto auf 1% Regelung
    - Kostenloses Arbeitshandy
    - Fitnessstudio
    - Der Fahrlehrer/in plant selbstständig die Termine mit dem Fahrschüler
    - bis zu 30 Tage Urlaub im Jahr

    Fördermöglichkeiten der Ausbildungskosten:

    - Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein
    Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

    - Förderung für Bundeswehrangehörige
    Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD):

    https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

    - Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
    Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.

    - Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)
    Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.

    Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.

    Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: meister-bafoeg.info
    Info-Hotline Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)

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