Fahrlehrer Betriebswirtschafts Lehrgang BWL § 18 Abs.1 Nr. 5

1 € VB

06493 Sachsen-Anhalt - Ballenstedt
07.03.2024

Beschreibung

Fahrschulbetriebswirtschaft gem. §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG
§ 18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhält, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.
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Die Summe von 1,- € ist nur symbolisch für das Angebot und entspricht nicht den tatsächlichen Lehrgangskosten.

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