Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
111 € VB
Beschreibung
Betriebliche Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Ich unterstütze und berate Ihr Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG.
Ich als qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ermittele und bewerte alle Gefährdungen, denen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter täglich ausgesetzt ist. Zusammen erarbeiten wir Lösungskonzepte, um den Gefährdungen präventiv entgegenzuwirken. Aber auch bei bereits entstandenen Gefährdungen erarbeite ich Maßnahmen, um die Gefahrenquelle zu beseitigen und durch eine sichere Alternative zu ersetzen.
Durch unsere Mitarbeitergespräche werden Führungskräfte, Unternehmer und Angestellte für den betrieblichen Arbeitsschutz sensibilisiert.
Für einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Unternehmen ist die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter von höchster Priorität. Ihre Ziele können nur erreicht werden, wenn Ihre Mitarbeiter ungehindert und vollumfänglich Ihr Fachwissen ausschöpfen können.
Meine Dienstleistungen:
Organisation des Arbeitsschutzes
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Beschaffung und Erprobung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Erstellung von Betriebsanweisungen
Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
Durchführung der Arbeitsausschusssitzungen (ASA)
Untersuchung von Unfällen oder Beinaheunfällen
Durchführung von Risikobeurteilungen
Sie haben Fragen zu meinen Dienstleistungen?
Ich unterstütze Sie gerne!
Festnetz:
+49 5251 40 33 280
Mobil:
+49 176 62 72 4763
Website:
www.schatz-arbeitsschutz.de
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Anastasia Schatz
Schatz-Arbeitsschutz
Riemekestraße 155
33102 Paderborn
Kontakt
Telefon: 017662724763
E-Mail: info@schatz-arbeitsschutz.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
eRecht24