Excel Coaching/Hilfe/Programmierung
- Stundenlohn 60 €
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Teilzeit
Beschreibung
Sie wollen sich für Ihre Aufgaben im Job, für eine Weiterbildungsmaßnahme oder für private Aktivitäten in Excel schlau machen?
Gerne coache ich Sie und gehe zusammen mit Ihnen Ihre Fragen, Dateien, Problemstellungen durch. Wir lösen dann zusammen die Aufgaben und vertiefen das Wissen durch Wiederholung und praktische Beispiele.
Ich biete das Coaching digital und auch persönlich (zu den geltenden Corona-Regeln) an. Sprechen Sie mich gerne auf Ihre Wünsche an.
Hinweis: Die Erledigung von Hausarbeiten und Lösungen von Prüfungen biete ich nicht an. Ich unterstütze aber Sie, im Aufbau Ihres Wissens, damit Sie im Anschluss die Aufgaben selbst lösen können.
Der im Angebot angegebene Preis bezieht sich auf 60 Minuten.
Zu meiner Person und meinem Unternehmen:
https://oliverbauer-excel-beratung.de/
LinkedIn
www.linkedin.com/in/oliverbauernorderstedt
Besuchen Sie auch mein Firmenprofil bei Google
https://g.page/oliverbauernorderstedt
Ich freue mich auf Ihre Bewertung
Rechtliche Angaben
Impressum gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG):
Oliver Bauer
Zaunkönigweg 14
22846 Norderstedt
Deutschland
Tel: +49 171 52 4 92 93
E-Mail: mail@oliverbauer-excel-beratung.de
WWW: https://oliverbauer-excel-beratung.de
Linkedin: www.linkedin.com/in/oliverbauernorderstedt
Google: https://g.page/oliverbauernorderstedt
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese auch nicht aus.
Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die nachfolgend genannten AGB sind von beiden Vertragspartnern akzeptiert und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Auftragsnehmers, die Unterstützung/Lösungsfindung bei Excel-Aufgabenstellungen (gewerblich und privat) - Zusammengefasst Beratung - annimmt. Dazu gehören auch Schulungen/Help Desk Arbeiten.
3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Erfahrung oder aus beruflichen Gründen im Hauptberuf nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lösung der vom Auftraggeber formulierten Excelaufgaben (Beratung) anwendet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftragnehmers entsprechen, sofern dieser hierüber keine Weisung erteilt.
2) Ein Erfolg wird bestmöglich vom Auftragnehmer verfolgt, kann aber nicht garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Unterstützungsleistung (Beratung), nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
1) Zu einer aktiven Mitwirkung des Auftraggebers gehören insbesondere die Auskunftserteilung für die Beratung des Auftragnehmers.
2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Auftraggeber die Arbeiten zur Beratung nicht mehr unterstützt.
Auch der Auftraggeber hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Erbrachte Leistungen des Auftragnehmers sind bis zum Zeitpunkt der Beendigung dann gemäß Honorierung zu erstatten.
§ 4 Honorierung
1) Der Auftragnehmer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vor Beginn des Dienstvertrages vereinbart.
2) Die Honorare sind monatlich oder bei Kurzberatung einmalig nach Rechnungsstellung des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50% der vereinbarten Raten. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Auftraggeber 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden (Beweispflicht hierfür liegt beim Auftragnehmer) diesen nicht wahrnimmt. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart.
4) Termine, die von Seiten des Auftragnehmers abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Termin außerhalb des Firmensitzes des Auftragnehmers vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar, angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. Diese Positionen werden vor Reiseantritt abgestimmt und schriftlich vereinbart.
§ 5 Vertraulichkeit
1) Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte Auskünfte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
2) § 5 Ziffer 1) ist nicht anzuwenden, wenn der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
3) § 5 Ziffer 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen den Auftragnehmer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Auftragnehmer führt Tagebuch über seine Leistungen. Dem Auftragnehmer steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Ferner besteht eine Pflicht des Auftragnehmers zur Herausgabe an den Auftraggeber.
5) Sofern der Auftraggeber darüberhinausgehende Dokumentationsvorgaben wünscht, werden diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand zusätzlich erstellt.
§ 6 Haftung
Die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden durch die Verwendung bereitgestellter Exceldateien und/ oder VBA Programme ist ausgeschlossen.
§ 7 Vermarktung
1) Eine Vermarktung bereitgestellter Exceldateien und/ oder VBA Programme des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Einwilligung durch den Auftragnehmer.
2) Zu Einnahmen, die der Aufraggeber aus der weiteren Vermarktung bereitgestellter Exceldateien und/ oder VBA Programme des Auftragnehmers ohne Einwilligung gemäß § 7 Ziffer 1) erzielt, steht dem Auftragnehmer ein aus dem Umsatzerlösen abgeleiteter Anteil, mind. aber 10 %, zu.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand: 12.2020