Einweihung Richtfest Hochzeit geplant? Partyausstattung mieten
VB
Beschreibung
Party geplant??
Dann sichern sie sich jetzt schon das Equipment für ihre Feier. Egal ob für Jugendweihe/Konfirmation, Hochzeit, Firmenfeier, Einschulung, Richtfest, Geburtstag oder eine klassische Gartenparty. Bei uns können Sie (fast) alles mieten.
Wir bieten ihnen die Komplettausstattung für ihr Event, egal ob sie nur eine einzelne Bierzeltgarnitur benötigen oder ein großes Fest für viele Gäste planen.
Eine Auswahl unseres Equipments:
*stabile, helle, wetterfeste und bei Bedarf rundum geschlossene und Partyzelte
*robuster Zeltboden, auf Wunsch mit edlem Event-Teppich
*exklusive Sternzelte, mit 10m oder 14m Durchmesser
*hochwertige Express-Pavillon bis 3x6m
*Stehtische, auf Wunsch mit Husse
*leistungsstarke Heizpilze, die sie in unseren Zelten betreiben können
*Bierzeltgarnituren
*Bestuhlung
* LED (Zelt) Beleuchtung
*Hüpfburgen
*Outdoor-Spiele
*Zuckerwattemaschinen
*Catering
*Bierwagen
*Zapfanlagen
*Kaffeemaschinen
*und vieles mehr....
Kontaktieren sie uns, wir unterbreiten ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Sie wünschen ein Angebot inkl. Anlieferung und Aufbau? Dann teilen sie uns bei ihrer Anfrage gleich die PLZ des Veranstaltungsortes mit, sie erhalten dann ein Rundum-Sorglos-Paket-Preis, in dem alle Kosten enthalten sind.
www.jub-event-service.de
Unser Sitz und Lager befindet sich in 15838 Am Mellensee
Folgen sie uns (klick oben rechts) und sie sehen stets unsere aktuellen Angebote ;)
Rechtliche Angaben
JuB Event Service GbR
Zossener Allee 37
15838 Am Mellensee OT Sperenberg
Telefon: 033703 120815
Telefax: 033703 68672
www.jub-event-service.de
Vertreten durch:
Bert Daske, Jan Limpächer
St.-Nr. 050/158/02393
MIETBEDINGUNGEN
1 Gebuchte und bestätigte Termine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von uns bestätigter Termin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber ausgeschlossen.
2 Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse am Veranstaltungsort, durch Beschädigung und dadurch bedingte Reparaturen während der Mietzeit, sowie durch Verspätungen bei Lieferung kann kein Mietpreis-Nachlass gewährt werden.
3 Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Gelände) werden vom Mieter eingeholt. Ebenso ist, bei Anlieferung durch uns, für eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort mit einem Kleintransporter zu sorgen.
4 Der Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 28 Tage vor vereinbartem Termin kostenfrei zulässig. Bei einem Rücktritt vom 27. Tag bis 1 Tag vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50% der Auftragssumme, ohne Transportkosten. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag / Nichtabholen bei Selbstabholung werden 100% der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Ist jedoch eine weiter Vermietung möglich, so werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Bei Erteilung eines Alternativ-Auftrages innerhalb des gleichen Rechnungsjahres entfällt die Stornogebühr.
5 Bei Anmietung einer Hüpfburg ohne durch uns gestelltes Beaufsichtigungspersonal hat der Mieter für Aufsichtspersonen und ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Hierbei sind folgende Punkte besonders zu beachten:
– Während der Benutzung muss das Gebläse die ganze Zeit in Betrieb sein, überschüssige Luft tritt in den Ecken und an den Nähten der Hüpfburg aus. Für ausreichende Stromversorgung (230V / 16A) hat der Mieter zu sorgen.
– Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden
– Gefährliche, insbesondere spitze oder scharfe Gegenstände, sowie Lebensmittel dürfen nicht mit auf das Hüpfkissen genommen werden.
– Die Kinder dürfen nicht die Seitenwände hochklettern und nicht auf dem Eintrittskissen springen oder hinausspringen.
– Es dürfen nicht zu viele Kinder gleichzeitig auf der Hüpfburg springen. Abhilfe: Gruppen bilden und alle 5-10 Minuten wechseln.
6 Bei starkem Wind, Sturm oder Regen darf die Hüpfburg nicht aufgebaut werden. Sollten die vorgenannten Ereignisse während des Betriebes eintreten, ist dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg unverzüglich geräumt und abgebaut wird. Bei Außeneinsätzen ist die Hüpfburg gegebenenfalls durch befestigen mittels Seilen oder Verankerung vor dem Verrutschen zu sichern.
7 Dem Mieter obliegt für die gesamte Mietdauer die Verkehrssicherungspflicht insbesondere bei Aufbau, Betrieb und Abbau der Hüpfburg.
8 Für Beschädigungen, auch durch Dritte, während der Mietdauer haftet der Mieter.
9 Für Ansprüche aus während des Betriebes der Hüpfburg entstandenen Personen- und Sachschäden haften wir nicht.
10 Die Hüpfburg muss sauber und trocken sein bei Rückgabe. Bei nasser oder verschmutzter Hüpfburg berechnen wir € 40,00 für Reinigung und Trocknung. Bei extremer Verschmutzung werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet.
Vertreten durch:
Bert Daske, Jan Limpächer