- Wohnfläche 78 m²
- Zimmer 2,5
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Baujahr 1992
- Hausgeld 420 €
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Einbauküche
- Badewanne
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Diese schöne 2,5-Zimmer-Wohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus (2. OG), eignet sich perfekt für ein junges Paar oder einen Kapitalanleger. Die Wohnung hat ca. 78 m² Wohnfläche. Den Ortskern bzw. auch die S-Bahn erreicht man innerhalb weniger Minuten zu Fuß. Eine Einbauküche, ein Kellerraum und ein überdachter PKW-Stellplatz runden das Angebot ab.
Die Wohnung ist seit 01.10.1999 vermietet.
# Ausstattung
- zwei Südostbalkone
- offene Küche mit Einbauküche (Spülmaschine und Kühlschrank gehören den Mietern)
- große Bühne ca. 46 m²
- innenliegendes Badezimmer mit Wanne und Waschbecken
- WC separat
- Keller ca. 6,12 m²
- gemeinschaftliche Waschküche
- überdachter PKW Außenstellplatz
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Verfügbar ab: vermietet
Objektzustand: gepflegt
Qualität der Ausstattung: Standard
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Balkon-/Terrassenfläche: ca. 13 m²
Nutzfläche: ca. 52 m²
# Lagebeschreibung
Magstadt ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen, die zwischen Sindelfingen und Renningen liegt.
Alle wichtigen Dienstleistungen (wie beispielsweise verschiedene Fachärzte) und Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden.
Magstadt liegt an der S60 und ist somit an die S-Bahn Stuttgart angeschlossen. Die Buslinie 745 führt auch über das Gebiet der Nachbarortschaft Maichingen. Zudem wird Magstadt noch durch die Schnellbuslinie X74 (Weil der Stadt-Ihinger Hof-Magstadt–Büsnau–Stuttgart Universität) des Magstadter Unternehmens Stäbler bedient. S-Bahn und Buslinien sind in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart integriert.
# Sonstiges
Kreissparkasse Böblingen Immobilienvertrieb
MARKTPREISEINSCHÄTZUNG - VERKAUF - VERMIETUNG – FINANZIERUNG
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Mit über 50 Jahren Kompetenz und Erfahrung gehören wir zu den ersten Adressen der Branche. Professionalität und Engagement sind Ihnen garantiert.
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Immobilienberater Christian Motz - Telefon 07031 772134
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# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Wesentliche Energieträger: Öl
Energieverbrauch: 122,00 kWh(m²*a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Energieeffizienzklasse: D
Ausstellungsdatum: 19.09.2018
Gültig bis: 2028-09-19
1992
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1992
Letzte Modernisierung: 2020
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl
Anbieter-Objekt-ID: 6738
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Böblingen
Vertretungsberechtigter: Michael Fritz (Vorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Strasse: Wolfgang-Brumme-Allee 1
PLZ/Ort: D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Homepage: www.kskbb.de
Handelsregister: HRA 242351
Handelsregisternummer: Amtsgericht Stuttgart
Berufsaufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
www.ecb.europa.eu
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 145047408
Online-Streitbeilegung: https://www.sv-bw.de/schlichtung
Schlichtungsstelle: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.
Verbraucherinformationen
a) Allgemeine Informationen zum Vertragspartner
Name und unsere Anschrift:
Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte:
Vorstand
Michael Fritz (Vorstandsvorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart
HRA 24 23 51
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 145047408
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
b) Informationen zu Ihrem Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale:
Die Sparkasse wird mit dem Nachweis von Kauf-/Miet-Interessenten oder zur Vermittlung eines Kauf-/Miet-Vertrags für das in der Vertragsurkunde bezeichnetet Objekt beauftragt. Die Sparkasse darf auch für Kauf-/Miet-Interessenten entgeltlich tätig werden.
Preise:
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kauf-/Miet-Vertrages eine Provision, die sich nach der Höhe des Kauf-/Miet-Preises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte einen Kauf-/Miet-Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten:
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten:
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags:
Die Sparkasse erfüllt Ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag, indem sie dem Auftraggeber Kauf-/Miet-Interessenten nachweist oder einen Kauf-/Miet-Vertrag für das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln:
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (314 BGB).