DENON DJ X1850 Prime 4-Kanal Club Mixer – Top Zustand!
850 €
+ Versand ab 10,49 €Beschreibung
Professioneller DENON DJ X1850 Prime 4-Kanal Club Mixer – Top Zustand!
#Funktion wurde frisch durch Fachwerkstatt geprüft – Rechnung liegt vor#
Hallo liebe DJs und Musikbegeisterte,
ich biete hier meinen DENON DJ X1850 Prime Mixer zum Verkauf an. Das Gerät ist in einem ausgezeichneten Zustand und funktioniert einwandfrei. Er war das Herzstück meines Setups und hat mich nie im Stich gelassen. Ein Muss für jeden ambitionierten DJ, der Wert auf professionelle Features und erstklassigen Klang legt!
Technische Highlights des DENON DJ X1850 Prime:
Professioneller 4-Kanal Digital-Club-Mixer
Mehrfach zuweisbare Eingänge (Phono/Line/Digital/USB)
Hervorragende Audioqualität mit 24-Bit/96kHz digitaler Signalverarbeitung
16 hochentwickelte BPM-Effekte mit FX Quantize Control für perfekt getimte Effekteinsätze
Dedizierte Sweep FX und Filter pro Kanal
Ausdrucksstarke 3-Band-EQs mit umschaltbarem Classic- oder Isolation-Modus
Robuste, austauschbare Denon DJ "Flex-Fader" Crossfader mit anpassbarer Spannung
Zwei USB-Audio-Schnittstellen für einfache DJ-Wechsel und Software-Integration
Zwei dedizierte Mikrofoneingänge mit 2-Band EQ, Talkover und Echo-Effekt
Gut ablesbares OLED-Display für Effekteinstellungen und Menünavigation
Integrierter 5-Port LAN-Hub für die Vernetzung mit Denon DJ SC Media Playern und StagelinQ für Licht- und Videosynchronisation
Robuste Metallkonstruktion für den harten Cluballtag
Abmessungen (B x T x H): 311 x 445 x 110 mm
Gewicht: 7 kg
Allgemeine positive Resonanz:
Der X1850 Prime wird von DJs weltweit für seine robuste Bauweise, die exzellente Klangqualität und die intuitive Bedienung gelobt. Besonders hervorgehoben werden oft die umfangreichen Anschlussmöglichkeiten, die hochwertigen Effekte und die nahtlose Integration in ein Denon Prime Setup. Ein Mixer, der sowohl im Club als auch im Studio eine professionelle Performance liefert.
Preis:
Festpreis (zzgl. versicherter Versand DHL)
Optional zzgl. Käuferschutz Gebühren (bei Nutzung entsprechender Plattform-Services)
Bezahlmethoden:
PayPal (Freunde & Familie oder bei Übernahme der Gebühren auch Waren & Dienstleistungen)
Kleinanzeigen Bezahlfunktion
Revolut
Barzahlung bei Abholung
Wichtiger Hinweis (Haftungsausschluss):
Haftung (Quelle: Lexexakt.de)
Als Privatperson hafte ich für Sachmängel grundsätzlich, wie auch Unternehmer, zwei Jahre, egal ob die Sache neu oder gebraucht war. Das oftmals verwandte eine Jahr ist ein Missverständnis, aus dem für Private nicht anwendbaren § 475 Abs. 2 BGB.
Gehaftet wird nur für eine Abweichung von der Artikelbeschreibung die bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Der Gefahrübergang liegt gemäß § 447 BGB beim Versand durch Private in der Übergabe an den Transporteur (z.B. Post, UPS usw.), bei Abholung in der Übergabe an den Käufer. D.h. war die Ware von der Artikelbeschreibung abweichend bevor das Paket an die Post ging, haftet der Verkäufer. Erleidet Sie nach diesem Zeitpunkt eine Beschädigung ist es das Problem des Käufers, der sich notfalls mit der Post auseinandersetzen muss.
Als Privater schließe ich die Haftung grundsätzlich aus (Umkehrschluss aus § 444 BGB).
Wenn ich gleichzeitig eine Garantie für die Funktion (siehe genaue Formulierung der Artikelbeschreibung) abgebe, wird ein Haftungsausschluss gemäß (§ 444 BGB) unwirksam. An das Vorliegen einer Garantie werden aber hohe Anforderungen gestellt, so dass in der Regel nicht von einer Garantie auszugehen ist.
Der Haftungsausschluss ist aber auch dann unwirksam, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wird (§ 444 BGB). D.h. wenn der Verkäufer weiß, dass die Sache defekt ist, darüber aber keine Angaben macht oder sogar lügt und die Haftung ausschließt. Weiß der Verkäufer nicht, ob die Sache funktioniert behauptet dieses aber fällt dies gemäß Rechtsprechung auch unter Arglist (BGH NJW 81, 1441; Palandt, 63. Aufl., § 444, Rn. 11).
Hierbei handelt sich nicht um "EU-Recht" sondern um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Durch diese Umsetzung wurde daraus nationales Recht.