Debon Dreiseitenkipper PW2.4 LUX 2600 kg E-Pumpe 3,0 x 1,8 m Neu
5.900 €
- Art Anhänger
Beschreibung
Die Markenfirma DEBON ist bekannt durch Kompetenz, Innovationen und eine sehr umfangreiche Serienausstattung.
Der 3-Seitenkipper PW2.4 besticht durch seine Stabilität und Robustheit für den täglichen Gewerbeeinsatz, der hochwertigen Verarbeitung und den Qualitätseigenschaften eines europäischen PREMIUM-Herstellers.
Technische Daten
Zulässiges Gesamtgewicht: 2.600 kg
Leergewicht: 685 kg
Nutzlast: 1.905 kg
Achse: 2
Laderaumlänge: 3.000 mm
Laderaumbreite: 1.800 mm
Laderaumhöhe: 350 mm
inkl
COC Dokument
Zulassungsbescheiningung Teil II
100 kmh Zulassung
Serienausstattung
Rahmen vollständig verzinkt
2 stabile Achsen
Verstärkter Multiplex Boden plus Stahlblech oben
4 Alu Bordwände abnehmbar 300 mm hoch zum öffnen
Automatik Stützrad
vorne + hinten geschützte Beleuchtung
E - Hydraulikpumpe mit Batterie + Batterie Abdeckung
Rampenschacht vorbereitet
Halter Stange
H-Gestell verzinkt abnehmbar
Zurrösen x6
Zubehör ( optional )
Gitteraufsatz: 780,- €
Stützen: 250,- €
Nothandpumpe: 380,- €
Unsere Anhänger sind nur nach einer Terminvereinbarung zu besichtigen, da diese auf unterschiedlichen Lagerstätten befinden.
https://anhaengerverleih-husch.de
Kontakt:
Tel: +49 176 922 842 32 Anruf, SMS, WhatsApp, Signal
Tel: 08243 9687120
* Abbildungen zeigen teilweise Aufpreis pflichtiges Zubehör
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Eduard Husch
Eddys Trailer Center
Eichenweg 12c
86925 Fuchstal
Kontakt
Telefon: +49 176 922 842 32
E-Mail: info@anhaengerverleih-husch.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
131/231/91352
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de