Dachzelt Ikamper mieten
40 €
Nur Abholung- Art Camping & Outdoor
- Zustand Sehr Gut
Beschreibung
** Neues Jahr und neue Abenteuer **
Raus aus der Komfortzone und rein in neue Abenteuer. Dazu ist ein Dachzelt der perfekte Begleiter. Einfach eine flexible Alternative zum Wohnwagen oder Wohnmobil! Ideal für den abenteuerlichen Norwegen-Roadrip oder ein verlängertes Wochenende am Meer bzw. in den Alpen. Mit dem Dachzelt sind die Zeiten der vollen Hotels und Gedränge beim Buffet Geschichte.
Mit unserem Ikamper Skycamp 2.0 hat die bis zu 4-köpfige Familie das bequeme Bett direkt dabei und bleibt unglaublich flexibel.
In 2 Minuten aufgebaut und 5 Minuten abgebaut.
Das ideale Dachzelt für Reisende & Abenteurer- egal ob Sie mit der Familie einen schönen Kurzurlaub in der Natur verbringen oder mit dem Jeep ein 4×4 Offroad Abenteuer erleben wollen. Unser Ikamper Skycamp 2.0 Dachzelt ist die Lösung, wenn man spontan mit dem Auto die Hektik des Alltags hinter sich lassen möchte. Denn es gibt nichts schöneres, als morgens das Zelt zu öffnen und auf einen ruhigen See zu schauen.
Ideal für Outdoor Aktivitäten, wie z.B. Jäger, Angler, Surfer, Mountainbiker, Wanderer…… usw.
Passt auf fast alle Fahrzeuge mit Dachreling und die meisten passenden Querträger haben wir gleich mit im Angebot.
Maße:
Geschlossen: LxBxH 217x125x30 (cm)
Geöffnet: LxBxH 210x190x150 (cm)
Schlaffläche: LxBxH 210x190x5 (cm)
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage
Preise:
pro Tag: 40,00 € (für die ersten drei Tage)
ab 4. Tag 35€/Tag
ab 7. Tag 30€/Tag
optional:
iKamper Markise: 30,00 € einmalig
Querträger für den Ikamper: 20 € einmalig
Die Kosten für die Endreinigung werden mit einmalig 40 € berechnet. Spätestens am Tag der Abreise ist eine Kaution von 300 € zu hinterlegen.
Eine Privathaftpflichtversicherung, die geliehene Gegenstände abdeckt wäre von Vorteil.
Die dargestellten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Team vom Thüringer Dachzeltverleih freut sich auf Sie! Schreiben Sie uns doch einfach und wir senden Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bei rechtzeitiger Buchung winken attraktive Rabatte.
Wir sind dafür da, um Ihre Abenteuerlust real werden zu lassen!
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Otto und Woidig GbR
99310 Wipfratal OT Marlishausen
Vertreten durch:
Steven Woidig und Maximilian Otto
Kontakt:
Telefon: 0178/4594384
E-Mail: thueringer-dachzeltverleih@gmx.de
Steuernummer: 154/160/27207
Finanzamt Ilmenau
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Am Alten Steinbruch 24
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Otto und Woidig GbR, Am Alten Steinbruch 24, 99310 Wipfratal mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein
mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbereich
Dieses sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Otto und Woidig GbR. Vermieter und Vertragspartner des Mieters ist ausschließlich die Otto und Woidig GbR.
§ 1 Allgemeine Pflichten
Bei Abschluss eines Mietvertrages hat sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes zur eindeutigen Identifikation geeignetes Dokument (inkl. Adressangaben) auszuweisen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben (siehe § 8).
§ 2 Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die nicht Vertragspartner mit dem Vermieter sind.
Der Mieter ist verpflichtet,
a) vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden;
b) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
c) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere Wartungsmittel (Wasser, Öle, Fette), Reinigungsmittel usw. nur in vorgegebener und einwandfreier Beschaffenheit zu verwenden;
d) den Mietgegenstand ausreichend gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;
e) dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind.
§ 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtlicher Mietdauer genannter Zeitraum als Mindestmietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt Schadensersatz geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät.
§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes
Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem und sauberen (desinfizierten) Zustand zu übergeben. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift nach Abschluss des Mietvertrages, dass er vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert und dass ihm das Gerät in technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
Mit der Übergabe geht die Obhutspflicht bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe (siehe § 8). Im Übrigen gilt die Haftungsklausel Ziff. 12 dieser AGB.
§ 5 Mietpreis und Zahlung der Miete
Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der im Mietvertrag genannte Mietpreis. Preisangaben in der ausliegenden Preisliste sind jeweils nur unverbindliche Preisangaben. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht anders vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangene 24 Stunden.
Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der die Miete in Höhe des aufgrund der vereinbarten Mietzeit zu erwartenden Endpreises, der Verbrauchsmaterialien und eine Sicherheitsleistung beinhaltet und bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietzins verrechnet bzw. zurückerstattet wird.
Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit (§ 2) an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.
§ 6 Mängel des Mietgegenstandes
Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen auf dem Mietvertragsformular zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im bei Übergabe der Mietsache dokumentiert werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, anzuzeigen.
§ 7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.
§ 8 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz
Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt und besenrein mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern.
Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 6 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten überlässt.
Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter in diesem Zusammenhang – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall.
§ 9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.
§ 10 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei
- grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
- der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
- falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
§ 11 Reservierungen/Stornierung
Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind lediglich bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.
Storniert der Mieter den Vertrag im Voraus fallen die folgenden Gebühren an:
- Bis zwei Monate vor Reisebeginn: kostenlos
- Ab zwei Monaten bis einen Monat vor Reisebeginn: 15 % des vereinbarten Reisepreises
- Ab einen Monat bis zwei Wochen vor Reisebeginn: 20% des vereinbarten Reisepreises
- Ab zwei Wochen bis 3 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Reisepreises
- Ab dem dritten Tag vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Reisepreises
§ 12 Datenschutz
Der Vermieter richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert, verarbeitet und an die Otto und Woidig GbR übertragen werden. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden. Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen.
Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Mieters kann kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden. .
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Vermieter gelieferte Waren, einschließlich der bei Reparaturen eingesetzten Ersatzteile, bleiben Eigentum des Vermieters.
§ 17 Gerichtsstand
Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde bzw. Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist das am Ort der Anmietung zuständige Gericht.
Stand: Mai 2021
Otto und Woidig GbR
Am Alten Steinbruch 24
99310 Wipfratal