Corsa C mit TÜV
1.190 €
- Marke Opel
- Modell Corsa
- Kilometerstand 210.267 km
- Fahrzeugzustand Beschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung Mai 2005
- HU bis Januar 2025
Beschreibung
Ich verkaufe wegen Neuanschaffung meinen Corsa.
Der Wagen ist voll fahrbereit und steht gut da.
Der Wagen ist seit 8 Jahren in meinen Besitz und hat insgesamt fast 90000km mit mir gefahren.
Der Wagen wurde jährlich gewartet, sprich Ölwechsel, Ölfilter, Luftfilter und Pollenfilter.
Außerdem wurden folgende Teile ausgetauscht:
Querlenker beide Seiten
Bremsen vorn komplett
Koppelstangen beide
Spurstangen beide
Lenkgetriebe
Zündkerzen
Kraftstoffpumpe
Reifen im sehr gutem Zustand
Achsvermessung
Domlager beide Seiten
Aufgrund des Alters setze ich den Wagen als Beschädigt rein.
TÜV kann auf Wunsch gegen Aufpreis erneuert werden.
Bei Fragen könnt ihr euch gern melden.
Privatverkauf
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM:
Andre Hagemeier
Detzkamp 33
32479 Hille
Mietbedingungen
§1 Miettag
(1) Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
(2) Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, der Miettag endet spätestens nach 24
Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B.
durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in
jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.
(3) Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.
§2 Mietwoche
(1) Eine Mietwoche sind sieben Miettage.
(2) Für die Miettage gelten die selben Bedingungen wie der Miettag gem. §1.
§3 Mietpreise und Kaution
(1) Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag ( max. 24 Std.) incl. der gesetzl.
Mehrwertsteuer sofern diese anfällt.
(2) Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
(3) Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten.
§4 Mietverlängerung:
(1) Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des
Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefax angenommen, ein Telefonanruf
alleine genügt grundsätzlich nicht.
§5 Zustand der Mietgeräte:
(1) Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich
fixiert (z.B.: Gehäuse beschädigt).
§6 Reinigung:
(1) Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30% des Tages-Basismietpreises mindestens jedoch 10,-€
sofort zur Zahlung fällig.
§7 Gerätemängel:
(1) Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den
Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden.
(2) Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen.
(3) Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht.
(4) Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat,
werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
§8 Haftung:
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu
beachten und die durch den Hersteller empfohlene und/oder vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der
Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
(3) Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.
(4) Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte
gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)
§9 Verlust:
(1) Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen,
sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert).
(2) Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
§10 Versicherung:
(1) Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht
grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
§11 Legitimation:
(1) Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein
mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den
zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.