Brennenstuhl LED Baustrahler EL 750 M (10W, 6500K, 900lm, IP65
18 € VB
Versand möglichBeschreibung
Neu OVP
Extrem kompakter und leichter LED Bauscheinwerfer mit einer Leistung von 10 W eignet sich bestens für den Einsatz im Außenbereich dank der Schutzart IP65 (Staubdicht und strahlwassergeschützt)
Kompakter LED Baustrahler kann zum Transport oder Verstauen ganz einfach zusammengeklappt werden - eine platzsparende und handliche Lichtquelle zum mitnehmen
LED Arbeitsstrahler 900 lm mit Aluminium-Gehäuse, robusten Feststellschrauben zum Fixieren des Strahlers und robustem Stahlrohrgestell
Stufenlos schwenkbare LED Arbeitsleuchte sorgt für perfektes Arbeitslicht in jedem Winkel, ganz egal ob in Innen- oder Außenbereichen
Geeignet zur Befestigung auf brennenstuhl-Stativen
Beschreibung
Der mobile LED Strahler EL 750 M von Brennenstuhl ist ein kompakter LED-Baustrahler mit 10W Leistung, der sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden kann. Er kann ganz einfach zum Transport oder Verstauen zusammengeklappt werden und ist dadurch sehr handlich und zugleich platzsparend. Zudem überzeugt der LED-Arbeitsstrahler durch folgende Eigenschaften:
Platzsparend durch klappbares Gestell
Strahler stufenlos schwenk- und arretierbar
Geeignet zur Befestigung auf brennenstuhl-Stativen
Kabellänge: 1,5 m
Kabelbezeichnung: H07RN-F 3G1,0
Leistung: 9,9 W
Lichtstrom: 900 Lumen
Farbtemperatur: 6500 K
Schutzart IP65: Staubdicht und strahlwassergeschützt
IK08
1414
Rechtliche Angaben
Impressum gemäß TMG :
EL Marketing
Erik Günther
Goethestraße 36,
06862 Roßlau,
Mail: service@el-marketing.de
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Des weiteren gilt das 14 tägige Rückgaberecht für ungenutzte Waren,
Käufer zahlt den Rückversand.
versiegelte Waren sind davon ausgenommen. dort gilt kein Rückgaberecht nach bruch des Siegels. Sowie Hygiene Artikel und andere gesetzliche Regelungen.
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.