Brandschutz und Waffensachkunde

VB

50354 Nordrhein-Westfalen - Hürth
24.05.2022

Beschreibung

Zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers gehört der vorbeugende Brandschutz, insbesondere während der Arbeit mit Feuer oder bei starker Hitzeentwicklung. Eine weitere Aufgabe ist die
Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden. Auch die Einweisung der Feuerwehr vor Ort gehört zu den Aufgaben.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in § 10 vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Personen zu benennen, die als Brandschutzhelfer im Unternehmen eingesetzt werden. Diese Personen übernehmen Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung. Im Jahr 2018 ist eine Überarbeitung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Kraft getreten. Daher sind alle Mitarbeiter, die für den Brandschutz zuständig sind, im Hinblick auf deren Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Im praktischen Teil erlernen Sie den Einsatz von Löschgeräten in realen Situationen.

Vorbereitung auf die Waffensachkunde Prüfung gem. Paragraph 7 WaffG
Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe, die bei der Ausführung besonders schutzbedürftiger Aufträge als Dienstwaffenträger eingesetzt werden, benötigen grundlegende Kenntnisse oder eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis. Einsatzmöglichkeiten: Geld-/ Werttransport, Personenschutz, Bewachung von militärischen Anlagen etc.
Dauer als Einzelkurs: 6 Tage
Abschluss: Zertifikat Waffensachkunde gem. Paragraph 7 WaffG
Fördermöglichkeiten: Jobcenter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften.

Wir reuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen!!

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