BOSCH TC Häcksler zu Vermieten inkl Lieferung
45 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Hiermit stellen wir den Bosch TC Häcksler zu Vermieten
Effizientes Zerkleinern von Holz und Gartenabfällen dank Turbine-Cut-Technologie.
- Die innovative Turbine-Cut-Technologie gewährleistet ein schnelles und müheloses Zerkleinern von Holz und Gartenabfällen.
- Der leistungsstarke bürstenlose 2.500-Watt-Hochleistungs-Induktionsmotor ermöglicht kraftvolles und effizientes Häckseln.
- Dank des Designs mit geringer Geräuschemission arbeitet das Gerät leise.
- Der automatisierte Schnell-Einfülltrichter gewährleistet eine hohe Häckselkapazität.
- Mit einer großzügigen 53-Liter-Fangbox muss seltener entleert werden.
- Durch den abnehmbaren Trichter lässt sich der Häcksler kompakt auf eine Höhe von nur noch 67 cm verstauen.
Mietpreis
1 Tag 45 EUR inkl. Lieferung innerhalb Mülheim an der Ruhr
2 Tage 50 EUR
3 Tage 60 EUR
Technische Daten:
- Motorleistung: 2.500 W
- Schneidsystem: Turbine-Cut-System
- Max. Schneidekapazität: Ø 45 mm
- Schnittgeschwindigkeit: 40 min-1
- Fangbox: 53 l
- Abmessungen (L x B x H): 707 x 388 x 965 mm
- Gewicht: 30,500 kg
Der AXT 25 TC ist ein äußerst leiser Hochleistungs-Gartenhäcksler, der Gartenabfälle schnell in nährstoffreiches Schnittgut verwandelt. Er kombiniert einen robusten, bürstenlosen 2.500-Watt-Induktionsmotor mit der einzigartigen Turbine-Cut-Technologie, um Äste bis zu 45 mm Durchmesser, hartes Dornengestrüpp und Laubabfälle zu häckseln. Ein automatisierter Schnell-Einfülltrichter erleichtert das Zuführen von Material, während ein Stopfer das Nachschieben erleichtert, insbesondere bei dornigen Ästen und Zweigen. Die großzügige Fangbox (53 Liter) spart Zeit und Wege zum Komposthaufen. Das gehäckselte Material eignet sich ideal als Kompost oder Mulch und benötigt weniger Platz in der Bio-Tonne. Für eine problemlose Lagerung kann der Trichter in der Fangbox verstaut werden, wodurch der Häcksler auf eine Höhe von nur 67 cm reduziert wird.
Die Turbine Cut Technology verhindert Blockaden, indem sie ein innovatives Schneidsystem bietet, das ein schnelles Fallen des Schnittguts ermöglicht, während die scharfen Klingen durch Äste schneiden.
Der kraftvolle 2.500-Watt-Induktionsmotor ermöglicht das schnelle und effiziente Zerkleinern großer Mengen von Gartenabfällen. Dank des automatisierten Schnelleinfülltrichters erfolgt das Zuführen des Materials automatisch und mühelos.
Das beeindruckend leise Betriebsgeräusch sorgt für Komfort bei langen Arbeitssitzungen, und der breite Trichter ermöglicht ein schnelles und einfaches Einfüllen von Materialien.
Die Fangbox verfügt über ein intelligentes Design mit großem Fassungsvermögen von 53 Litern, was Zeit und Wege zum Komposthaufen spart.
Durch das Abnehmen des Trichters kann der Häcksler kompakt auf eine Höhe von nur 67 cm verstaut werden, was eine platzsparende Lagerung ermöglicht.
Der Mieter ist verpflichtet,
10.1 Das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen
für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
10.2 Das Mietgerät nicht unter dem Einfluß alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen
10.3 Das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
10.4 Das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
10.5 Das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen.
10.6 Das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
10.7 Das Mietgerät unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten
und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten
Rechtliche Angaben
Gartenzwerg Mietservice
Bartosz Swiat
Wertgasse 21B
Mülheim an der Ruhr
Mietbedingungen
1. Abholung / Rückgabe
a. Der Mieter hat den Mietgegenstand Bosch BOSCH AXT TD betriebsbereit, unbeschädigt, vollständig gereinigt, vollständig getankt (bei Motorgeräten) und mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am Ort der Anmietung/Zustellung zurückzugeben.
b. Die Mietdauer ist im Voraus anzugeben. Sollte das Gerät länger gebraucht werden, ist der Mieter verpflichtet die Verlängerungszeit frühzeitig zu beantragen.
c. Bei der Abholung muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) vorliegen.
2. Zustand der Werkzeuge
a. Die Werkzeuge werden funktionstüchtig übergeben und müssen funktionstüchtig zurückgegeben werden.
d. Bei Schäden am Gerät werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten. Dies gilt nicht bei Kratzern, etc., die bei normaler Nutzung entstehen.
3. Preise
a. Die angegebenen Preise beziehen sich auf folgende Zeitspannen:
i. 1 Tag: 24 Stunden Mietdauer, ab Abholung/Lieferung bis Rückgabe/Abholung vom Vermieter.
ii. Wochenende (Freitag bis Montag 3 Tage): Abholung Freitagnachmittag / Abend, Rückgabe Montagnachmittag / Abend. (ca. 72 Std.)
b. Bei Überschreitung der Mietzeit wird die entsprechend überzogene Zeit hinzugerechnet.
4. Zahlungen
Die Kaution ist in vorab bar zu entrichten. Der Mietpreis wird bei Rückgabe von der Kaution abgezogen.
5. Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen evtl. Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.b. Arbeitsverbot wegen Lärmbelästigung etc.)
6. Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle
etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Widerbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
7. Versicherung:
Bitte beachten Sie, dass Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Haftpflichtversicherung.
8. Mietgegenstand, Verantwortung des Mieters
8.1 Der Mietgegenstand einschließlich etwaigem Zubehör wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und ggf. vollgetanktem Zustand einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Unterlagen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgegenstand in diesem vertragsgemäßen Zustand erhalten hat, er die Handhabung des Mietgegenstandes erklärt bekam und auf Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde.
8.2 Vor der Benutzung des Mietgegenstandes hat sich der Mieter mit dessen Bedienung vertraut zu machen. Der Vermieter führt in jedem Fall eine Einweisung durch. Ergänzend kann der Mieter ein Anleitungsdokument zur fachgerechten Bedienung des Mietgegenstandes vom Vermieter erhalten.
8.3 Spezielle Hinweise zur sach- und fachgerechten Handhabung sowie fortführende Ergänzungen auf dem jeweiligen Mietvertrag des Mietgegenstandes sind zu befolgen.
8.4 Die erforderlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung sowie die Sicherheitshinweise des Vermieters sind zu beachten.
8.5 Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß transportiert werden. Insbesondere Mietgegenstande mit Kraft- und Schmierstoffen dürfen ausschließlich stehend transportiert werden. Die Vorschriften der Ladungssicherung sind einzuhalten.
8.6 Es ist dem Mieter untersagt, eigenständige Reparaturversuche am Mietgegenstand vorzunehmen.
8.7 Der Mietgegenstand ist vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dies gilt insbesondere für nicht eingewiesene sowie solche Personen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht fähig sind, den Mietgegenstand fach- und sachgerecht zu bedienen.
8.8 Der Mietgegenstand ist gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung sowie Witterungseinflüsse zu schützen
9. Untervermietung, Verhalten gegenüber Dritten
9.1. Die Untervermietung oder Weitergabe des Mietgegenstandes ist ausdrücklich untersagt.
9.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte am Mietgegenstand geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen.
10 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
10.1 Das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen
für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
10.2 Das Mietgerät nicht unter dem Einfluß alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen
10.3 Das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
10.4 Das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
10.5 Das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen.
10.6 Das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
10.7 Das Mietgerät unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten
und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten
11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls er eine ver
tragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Falle ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertrags
typischerweise vorhersehbar ist. Der Vermieter haftet nicht für Schäden,die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte
entstehen.